02.03.2011

Buchpreisbindung

Preise sollen auch im Internet reguliert werden

Ständerat schliesst sich dem Nationalrat an.

Für Bücher sollen wieder verbindliche Preise festgelegt werden, und zwar auch im Internethandel. National- und Ständerat haben sich geeinigt. Das Gesetz könnte allerdings in der Schlussabstimmung am Ende der Session scheitern. Der Ständerat beschloss am Mittwoch gegen den Willen seiner Kommission, sich dem Nationalrat anzuschliessen. Der Rat war allerdings gespalten, entscheiden musste Hansheiri Inderkum (CVP/UR) als Ratspräsident. Seinem Stichentscheid war eine engagierte Debatte vorausgegangen.

Für den Internethandel dürfe es keine Ausnahmen geben, befanden die Verfechter der Buchpreisbindung aus den Reihen der SP und der CVP. Das Gesetz werde sonst so stark verwässert, dass es nichts mehr bringe. Am Ende würden die kleinen Buchhandlungen benachteiligt, was gerade nicht der Zweck der Buchpreisbindung sei. "Dann sagt man lieber klipp und klar Nein zur Preisbindung", sagte Anita Fetz (SP/BS).

In der Schlussabstimmung bodigen

Felix Gutzwiller (FDP/ZH) widersprach nicht: Fixe Preise im Laden und variable im Internet, das sei in der Tat eine skurrile Lösung. Es sei aber ohnehin unsinnig, diesen Markt regulieren zu wollen. Er plädiere deshalb dafür, das Gesetz in der Schlussabstimmung zu bodigen. Die Befürworter von Ausnahmen machten geltend, es sei blauäugig zu glauben, dass das Internet kontrolliert werden könne. Im Internet würden ja sogar Revolutionen organisiert, befand Konrad Graber (CVP/LU). Verbindliche Preise könne man da nicht durchsetzen.

Technisch kein Problem

Alain Berset (SP/FR) entgegnete, wer behauptete, das sei nicht machbar, habe wohl noch nie im Internet ein Buch gekauft. Um bei Amazon Deutschland ein Buch zu bestellen, müsse man nämlich eine Adresse angeben. Somit sei es technisch kein Problem, für Schweizer Kunden einen Preis festzulegen. Die technische Machbarkeit war jedoch nicht der einzige Punkt: Den Konsumentinnen und Konsumenten könne man doch nicht begreiflich machen, dass sie bei Interneteinkäufen mehr zahlen müssten, bloss weil sie Schweizer seien, entrüstete sich Eugen David (CVP/SG).

Ohnehin könne er nicht nachvollziehen, inwiefern all dies der Kultur diene. "Was wir fördern, sind die grossen Verlage im Ausland", erklärte David. Das liess Anita Fetz (SP/BS) nicht gelten. Alle europäischen Länder mit Buchpreisbindung würden für den Online-Handel fixe Preise vorschreiben. "Ich sehe nicht, wo das Problem ist."

Kulturförderung als Rechtfertigung

Anlass zu einer Grundsatzdiskussion gab nicht nur der Internethandel, sondern auch die Rechtfertigung der Buchpreisbindung. Zur Debatte stand, ob die Kulturförderung oder die Strukturpolitik Grundlage des Gesetzes bilden sollte. Gegen den Willen seiner Kommission schloss sich der Ständerat auch hier dem Nationalrat an, mit 21 zu 14 Stimmen. Der Zweckartikel verweist nun auf die Kulturförderung. Die Mehrheit liess sich überzeugen, dass es unehrlich wäre, wenn sich der Rat auf strukturpolitische Argumente berufen würde.

Weder Erdnüsse noch Turnschuhe

Der wahre Grund für die Buchpreisbindung sei nun einmal der kulturelle Stellenwert des Buches, gab Dick Marty (FDP/TI) zu bedenken. Bücher seien weder Erdnüsse noch Turnschuhe. Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann hatte dem Rat empfohlen, an seiner Version festzuhalten. Er machte aber keinen Hehl daraus, dass er generell nichts von der Buchpreisbindung hält. Es gehe um Eingriffe in den freien Markt, und solche seien aus Sicht des Bundesrates nicht zulässig.

Neue Aufgabe für Preisüberwacher

Sollte das Parlament in den Schlussabstimmungen am letzten Sessionstag dem Gesetz zustimmen, wäre künftig der Preisüberwacher dafür zuständig, die Buchpreise zu beobachten. Er könnte dem Bundesrat beantragen, maximal zulässige Preisdifferenzen zum Ausland festzulegen. Die Buchpreisbindung für die Deutschschweiz war erst im März 2007 aufgehoben worden: Das Bundesgericht hatte damals einen Entscheid der Wettbewerbskommission bestätigt, wonach die Preisbindung eine unzulässige Wettbewerbsabrede darstellt. Ein Ausnahmegesuch der Buchhändler lehnte der Bundesrat wenige Monate später ab. (sda)



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