09.02.2016

Warner

«Happy Birthday» könnte bald Allgemeingut sein

Der Musikgigant will seine Rechte am weltbekannten Song aufgeben. Ein Richter muss dem Vorschlag noch zustimmen.

Nach einem jahrelangen Gerichtsstreit könnte das weltbekannte Lied «Happy Birthday» bald rechtefrei sein. Der Musikgigant Warner will seine Rechte am Song aufgeben und umgerechnet knapp 14 Millionen Schweizer Franken zurückzahlen. Ein Richter müsse der Einigung aber noch zustimmen, berichteten US-Medien unter Berufung auf Gerichtsakten.

Eine Gruppe Dokumentarfilmer hatte gegen Warner geklagt. Der Musikgigant hatte an «Happy Birthday», das zu den bekanntesten Liedern der Welt zählt und in praktisch allen Kulturkreisen gesungen wird, Schätzungen zufolge 1,9 Millionen Franken Lizenzgebühren pro Jahr verdient. Komponiert hatte das Lied 1893 die Musikerin Mildred Hill aus dem US- Bundesstaat Kentucky gemeinsam mit ihrer Schwester, der Kindergärtnerin Patty.

Es hiess ursprünglich «Good Morning to You» und war ein Lied für kleine Kinder. Der Geburtstagstext entstand erst später. Seit Jahrzehnten beanspruchten Musikverlage die Rechte an dem Song. Privat durfte das Lied zwar jeder singen, aber bei einer kommerziellen Nutzung, etwa in Filmen oder auf elektronischen Grusskarten, klingelten bei Warner/Chappell Music die Kassen. (sda)



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