15.03.2017

Jörg Kachelmann

Wettermoderator erringt Teilsieg vor Gericht

Im Rechtsstreit zwischen dem Schweizer und der «Bild»-Zeitung hat ein Gericht beiden Parteien einmal recht gegeben.
Jörg Kachelmann: Wettermoderator erringt Teilsieg vor Gericht
Erringt einen Teilsieg vor dem Bundesverfassungsgericht: Jörg Kachelmann. (Bild: Keystone)

Jörg Kachelmann hat im Rechtsstreit mit der deutschen «Bild»-Zeitung einen Teilsieg errungen: Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass Medien den Wettermoderator vor dem Eingang der Kanzlei seiner Verteidigerin fotografieren durften, nicht aber im Innenhof.

Mit zwei am Mittwoch veröffentlichten Urteilen gab das Gericht in Karlsruhe im Streit Kachelmanns mit der «Bild»-Zeitung beiden Seiten jeweils einmal recht. Im Konflikt mit der Medienfreiheit hat demnach die Privatsphäre Prominenter ein umso stärkeres Gewicht, je privater seine räumliche Situation ist (Az: 1 BvR 2897/14, 1 BvR 790/15 und 1 BvR 967/15).

Kachelmann war wegen Vergewaltigung und Körperverletzung seiner Ex-Freundin angeklagt. In einem von der Öffentlichkeit intensiv verfolgten Prozess sprach ihn das Landgericht Mannheim 2011 letztlich frei (persoenlich.com berichtete).

Im Streit standen nun zwei während des Strafverfahrens veröffentlichte Fotos. Eines zeigt Kachelmann wenige Meter vor dem Eingang der Kanzlei seiner Verteidigerin, das andere im Innenhof der Kanzlei. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln gab in beiden Fällen Klagen Kachelmanns auf Unterlassung der Fotoveröffentlichung statt.

Auf die Beschwerde von «Bild» und des Axel-Springer-Verlags bestätigte das Bundesverfassungsgericht nun die Unterlassungsverfügung bezüglich des Fotos im Innenhof. Das Verbot des Fotos vor der Kanzlei verletzte dagegen die Medienfreiheit.

Zur Begründung betonten die Karlsruher Richter, dass es bei der Abwägung zwischen Persönlichkeitsschutz und Pressefreiheit insbesondere darauf ankommt, «in welcher Situation der Betroffene erfasst und wie er dargestellt wird». In einer «durch räumliche Privatheit geprägten Situation» habe das Persönlichkeitsrecht höheres Gewicht als auf offener Strasse. (sda/afp/tim)



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