Ziel ist es, die Differenzen im Arbeitsstreit zu überwinden, wie es in einer Mitteilung des Verwaltungsrats vom Freitag heisst. Die Redaktionskommission zeigte sich dem Vorgehen gegenüber offen. Gemäss dem Branchenverband Impressum und der Gewerkschaft Syndicom will sie jedoch zuerst die Redaktionsversammlung konsultieren.
In den Verhandlungen bot die Delegation des Verwaltungsrats den von den Kündigungen oder Änderungskündigungen Betroffenen an, den bisherigen Lohn einen Monat über die Kündigungsfrist hinaus zu bezahlen. Eine grundsätzliche Einigung gab es auch über die Einrichtung eines Fonds für Härtefälle.
Erste Annäherung
Ebenfalls einig sind sich die Verhandlungspartner darüber, dass die SDA dem Service public verpflichtet ist. Dabei wünschen sich die beiden Parteien, dass der Bund die Kosten für die Mehrsprachigkeit übernimmt. In der Mitteilung der Verwaltungsratsdelegation ist von «Teilerfolgen» die Rede. Impressum und Syndicom orten «einige Annäherungen». Trotzdem verbleiben erhebliche Differenzen.
Uneinigkeit herrscht insbesondere über den Umfang des Stellenabbaus und den Sozialplan. Während der Verwaltungsrat am bestehenden Umfang festhält, verlangt die Redaktionskommission eine Reduktion des Abbaus. Der Sozialplan für die entlassenen über 60-jährigen Mitarbeitenden soll ausserdem deutlich verbessert werden.
Eine weitere Verhandlungsrunde ist für kommenden Montag vereinbart. Dabei soll das Thema der entlassenen über 60-Jährigen noch einmal diskutiert werden. Als zusätzlichen Lösungsweg hat der Verwaltungsrat den Gang an die eidgenössische Einigungsstelle vorgeschlagen.
Friedenspflicht ab Einsetzung
Reicht ein kollektiver Arbeitsstreit über die Grenze eines Kantons hinaus, kann das Volkswirtschaftsdepartement eine Einigungsstelle einsetzen. Sobald diese eingesetzt ist, müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf jegliche Kampfmassnahmen verzichten. Die Friedenspflicht dauert 45 Tage, kann aber verlängert werden.
Zur Auswahl stehen 17 Personen. Es handelt sich insbesondere um Arbeitsrechts-Spezialisten sowie Vertreterinnen und Vertreter von Gewerkschaften, Wirtschafts- und Branchenverbänden. Wird eine Einigungsstelle eingesetzt, wählt das Wirtschaftsdepartement einen Obmann und je eine Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
Die Einigungsstelle kann die Streitparteien vorladen, Auskunft verlangen und Einsicht in Unterlagen nehmen. Kommt keine Verständigung zu Stande, kann die Einigungsstelle einen Vermittlungsvorschlag machen. Diesen können die Parteien annehmen oder ablehnen.
Scheitert die Vermittlung, können sich die Parteien auf ein Schiedsverfahren einigen. In diesem kann die Einigungsstelle einen verbindlichen Entscheid fällen. Dieser kann wie ein Gerichtsurteil vollstreckt werden. (sda/cbe)