16.08.2016

Bakom

Billag-Mandat läuft schon bald ab

Unternehmen, die künftig die allgemeine Abgabe für Radio- und Fernsehempfang eintreiben möchten, können sich beim Bund bewerben.
Bakom: Billag-Mandat läuft schon bald ab
Noch treibt die Billag die Gebühren ein - nun wird das Mandat neu ausgeschrieben. (Bild: Keystone, Christian Beutler)

Unternehmen, die künftig die allgemeine Abgabe für Radio- und Fernsehempfang eintreiben möchten, können sich bis Mitte November beim Bund bewerben.

Startschuss für das neue Abgabesystem ist Anfang 2019. Das Mandat für das Inkasso der geräteunabhängigen Haushaltsabgabe, welche gemäss dem neuen Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) die bisherige Empfangsgebühr ersetzen wird, wurde öffentlich ausgeschrieben, wie das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) am Dienstag mitteilte.

Bewerben können sich die Billag, die derzeit die geräteabhängige Empfangsgebühr eintreibt, und andere Unternehmen. Durchgeführt wird das Verfahren vom Bakom. Interessierte Unternehmen können ihre Offerten auf der elektronischen Plattform über das öffentliche Beschaffungswesen simap einreichen. Der Zuschlag soll im ersten Quartal 2017 erfolgen.

Testphase ab Juli 2017

Wer das Mandat erhält, soll ab Juli 2017 mit den Vorbereitungen beginnen. Konkret soll die notwendige Infrastruktur für die Erhebung der Haushaltsabgabe bereitgestellt und getestet werden. Dabei wird die neue Erhebungsstelle eng mit den Kantonen und Gemeinden zusammenarbeiten. Diese liefern die Haushaltsdaten aus den Einwohnerregistern. Anmeldungen, Änderungen und Abmeldungen werden automatisch erfasst.

Erste Rechnungen nach dem neuen System soll die zentrale Erhebungsstelle Anfang Januar 2019 verschicken. Der Mandatsvertrag mit dem Bund wird bis Ende 2025 laufen.

 

Tiefere Entschädigung

Bis zum Start des neuen Abgabesystems bleibt die geräteabhängige Empfangsgebühr in Kraft. Die Swisscom-Tochter Billag, deren Vertrag auf diesen Zeitpunkt hin ausläuft, wird für das Inkasso vom Bund mit 54 Millionen Franken pro Jahr entschädigt. Wie hoch die Entschädigung im neuen Mandat sein wird, soll nach dem Zuschlag vertraglich geregelt werden. Allerdings wird diese "tiefer ausfallen", wie das Bakom schreibt.

Denn um das Inkasso der Unternehmensabgabe wird sich künftig die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) kümmern. Diese stellt den Unternehmen eine Rechnung aufgrund des Mehrwertsteuerregisters.

 

Fernsehen auf dem Handy

 

Grundlage für den Wechsel von der heutigen Empfangsgebühr zu einer geräteunabhängigen Abgabe ist das revidierte RTVG, das am 1. Juli in Kraft trat.

Das neue Abgabesystem berücksichtigt, dass Radio- und Fernsehprogramme auch auf dem Handy und dem Computer empfangen werden können und somit die meisten Haushalte über Empfangsgeräte verfügen. Wie hoch die neue Abgabe sein wird, entscheidet der Bundesrat erst kurz vor Inkrafttreten des neuen Systems. Voraussichtlich dürfte die Abgabe für Privathaushalte von heute 451 Franken auf 400 Franken sinken.

Da die Abgabe für Radio und Fernsehen nicht mehr geräteabhängig ist, sind ab Inkrafttreten des neuen Systems 2019 grundsätzlich alle Haushalte und Unternehmen abgabepflichtig. Personen, die AHV oder IV beziehen, oder solche, die in einem Alters- oder Pflegeheim leben, werden aber befreit. Haushalte ohne Radio- und Fernsehgerät können auf Gesuch hin während fünf Jahren ab Einführung der neuen Abgabe davon befreit werden. (sda/eh) 


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