12.06.2017

Fall Rudolf Elmer

Die «Weltwoche» verliert gegen den Ex-Banker

Die Behauptungen des Wochenblatts gegen den ehemaligen Julius-Bär-Mitarbeiter wurden vom Zürcher Obergericht als «widerrechtliche Persönlichkeitsverletzung» beurteilt. In einem Artikel werden Sympathien für «braunes Gedankengut» impliziert, heisst es im Urteil.
Fall Rudolf Elmer: Die «Weltwoche» verliert gegen den Ex-Banker
Das Zürcher Obergericht gibt Rudolf Elmer Recht. Die «Weltwoche» muss nun das Urteil publizieren. (Bild: Keystone).

Im Streit mit der «Weltwoche» hat der Ex-Banker Rudolf Elmer einen weiteren Erfolg erzielt. Das Zürcher Obergericht hat die Behauptung des Wochenblatts, Elmer habe Bankkundendaten an Neonazi-Gruppen weitergegeben, als «widerrechtliche Persönlichkeitsverletzung» beurteilt. Damit werden Recherchen, welche die «Sonntagszeitung» bereits am 14. Mai publizierte, bestätigt (persoenlich.com berichtete).

Die «Weltwoche» schrieb in einem Artikel vom Januar 2011 unter dem Titel «Ein schlechter Informant», dass der ehemalige Julius-Bär-Mitarbeiter Bankkundendaten an Neonazi-Gruppen weitergegeben habe. Diesen Vorwurf liess Elmer nicht auf sich sitzen und reichte Klage wegen Persönlichkeitsverletzung ein.

Das Obergericht gibt Elmer nun Recht. Der Vorwurf tangiere nicht nur die berufliche Integrität von Elmer als Bankmitarbeiter, sondern impliziere auch eine gewisse Nähe zur Neonaziszene und Sympathien für «braunes Gedankengut», schreibt es in seinem Urteil.

Der Durchschnittsleser werde Elmer daher auch mit einer antisemitischen Einstellung in Verbindung bringen, zumal im «Weltwoche»-Artikel explizit darauf hingewiesen worden sei, die Bank Julius Bär gelte als jüdisch. Eine derartige unzutreffende Beschreibung sei ehr- und persönlichkeitsverletzend.

«Weltwoche» muss Urteil publizieren

Mit diesem Entscheid wird die «Weltwoche» verpflichtet, eine Kurzversion des Urteils zu publizieren. Der vom Gericht vorgegebene Text muss in normaler Schriftgrösse in der Printausgabe erscheinen und auf der Website aufgeschaltet werden. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Die «Weltwoche» weiss noch nicht, ob sie das Urteil weiter ziehen wird, wie Redaktor Alex Baur auf Anfrage sagte. Es sei bedeutungslos, da es lediglich um eine Feststellungsklage gehe. Vor Bezirksgericht habe die «Weltwoche» in 14 von 16 Streitpunkten Recht bekommen, vor Obergericht seien es noch 13 von 16 Punkte.

Es ist nicht das erste Mal, dass die «Weltwoche» ein Urteilsdispositiv zugunsten von Rudolf Elmer veröffentlichen soll. Im vergangenen Jahr wurden «Weltwoche»-Verleger Roger Köppel und der Redaktor Alex Baur vom Bezirksgericht Zürich wegen Persönlichkeitsverletzung verurteilt, weil sie Elmer als «Datendieb und Erpresser» bezeichnet hatten (persoenlich.com berichtete).

Rache am früheren Arbeitgeber

Das Hauptverfahren gegen Rudolf Elmer ist nach wie vor nicht abgeschlossen. Das Zürcher Obergericht verurteilte ihn im August 2016 zu einer bedingen Freiheitsstrafe, allerdings nicht wegen seines langjährigen und medienwirksamen Einsatzes gegen Steueroasen, sondern lediglich wegen seiner Rache an seinem früheren Arbeitgeber.

Die Bank Julius Bär hatte Elmer 2002 entlassen, worauf er sich gemäss Obergericht mit Droh-Mails und gefälschten Briefen rächte. Dieses Hauptverfahren ist mittlerweile vor Bundesgericht hängig. Sowohl Elmer als auch die Oberstaatsanwaltschaft zogen es weiter. (sda/cbe)



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