16.11.2017

Medienunternehmen

Eigentumsverhältnisse dürfen geheim bleiben

Der Bundesrat lehnt eine Motion ab, die mehr Transparenz von den Medienunternehmen verlangte.
Medienunternehmen: Eigentumsverhältnisse dürfen geheim bleiben
Zeitungen liegen bereit für die Ratsmitglieder im Vorzimmer des Nationalrats. (Bild: Keystone/Alessandro della Valle)

Medienunternehmen sollen nicht offenlegen müssen, wer ihre Eigentümer sind. Der Bundesrat empfiehlt eine entsprechende Motion des Solothurner SP-Nationalrats Philipp Hadorn zur Ablehnung. Er verweist auf die fehlende Regelungskompetenz in diesem Bereich.

Der Bundesrat plant, in der ersten Jahreshälfte 2018 einen Entwurf für ein neues Gesetz über elektronische Medien in die Vernehmlassung zu geben. Dieses neue Gesetz wird allerdings die Presse ausklammern. Eine umfassende Offenlegungspflicht für alle Medien, einschliesslich der Presse, sei nicht vorgesehen, schreibt der Bundesrat am Donnerstag in seiner Antwort auf den Vorstoss.

Viele linke Parlamentarier, die die Motion mitunterzeichnet haben, kritisieren dagegen, dass Medienunternehmen bezüglich ihrer Eigentumsverhältnisse intransparent seien. Denn Medien leisteten einen wesentlichen Beitrag zur demokratischen Meinungsbildung.

Mit der Verschleierung der tatsächlichen Besitzerschaft bestehe «die Gefahr, dass die freie Meinungsbildung beeinträchtigt wird.» Vor dem Hintergrund der laufenden Debatte zur Medienkonzentration und zur Qualität der Medien sei dies gefährlich. (sda/maw)



Kommentar wird gesendet...

Kommentare

Kommentarfunktion wurde geschlossen

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Zum Seitenanfang20240426