08.12.2017

Presseförderung

Einen Rappen weniger pro Zeitungsexemplar

Die indirekte Presseförderung durch den Bund bleibt 2018 weitgehend stabil. Die Fördermittel betragen weiterhin 50 Millionen Franken.
Presseförderung: Einen Rappen weniger pro Zeitungsexemplar
Der Bund zahlt 2018 einen Rappen weniger pro Zeitungsexemplar. (Bild: Keystone)

Einen Rappen weniger pro Regional- und Lokalzeitungsexemplar, einen Rappen mehr für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse: Der Bundesrat hat am Freitag die Ermässigungen für die Zustellung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften der Post im kommenden Jahr genehmigt. Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse profitieren von 24 Rappen pro Exemplar, also einen Rappen weniger als im laufenden Jahr.

Kleinerer Überschuss

Diese Senkung erklärt sich durch insgesamt geringere Fördermittel, die für das nächste Jahr zur Verfügung stehen. Zu den 30 Millionen Franken, welche der Bund jedes Jahr zur Verfügung stellt, werden jeweils die nicht ausgeschöpften Fördermittel des letzten verfügbaren Jahresabschlusses hinzugerechnet.

Per Ende 2016 verblieb ein geringerer Überschuss als im Jahr zuvor. Entsprechend stehen für die Berechnung der Zustellermässigung 2018 etwas weniger Fördermittel zur Verfügung. Per 1. Oktober 2017 erfüllten 139 Titel der Regional- und Lokalpresse die Voraussetzungen zum Erhalt der indirekten Presseförderung. Das sind drei Titel weniger als im Vorjahr. Die Versandmenge ist um 1,4 Millionen Exemplare gesunken.

Medienkonzentration und Digitalisierung

Für Zeitungen und Zeitschriften der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse betragen die Ermässigungen neu 17 Rappen pro Exemplar und somit einen Rappen mehr als 2017. Insgesamt unterstützt der Bund diesen Pressezweig mit jährlich 20 Millionen Franken. Per 1. Oktober 2017 erfüllten insgesamt 1013 Zeitungen und Zeitschriften die Voraussetzungen, um von der indirekten Presseförderung profitieren zu können. Das sind 33 Titel weniger als im Vorjahr.

Die jährliche Versandmenge sank auf 125,2 Millionen Exemplare (-4,8 Millionen). Grund dafür sind die Zusammenlegung mehrerer Titel, zu wenig Abonnentinnen und Abonnenten, ungenügende Erscheinungshäufigkeit oder auch die Einstellung der physischen Herausgabe eines Titels.

Um von einer Zustellermässigung zu profitieren, müssen die Verleger und Herausgeber bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die förderberechtigten Zeitungen und Zeitschriften sind auf der Website des Bundesamts für Kommunikation (Bakom) ersichtlich. (sda/cbe)

 



Kommentar wird gesendet...

Kommentare

Kommentarfunktion wurde geschlossen

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Zum Seitenanfang20240426