Nun hat Jan Böhmermann es amtlich: Sein Schmähgedicht über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan ist ein Kunstwerk. Und bei Satire und Karikatur sei es nun einmal «wesenseigen», dass mit Übertreibungen, Verzerrungen und Verfremdungen gearbeitet werde. So formuliert es die Staatsanwaltschaft in Mainz am Dienstag. Und ausserdem könne Böhmermann nicht nachgewiesen werden, dass er Erdogan vorsätzlich beleidigen wollte. Deswegen wurden die Ermittlungen gegen den 35-jährigen Satiriker und ZDF-Moderator eingestellt.
Dabei war es heftig, was Böhmermann am 31. März in seiner Sendung «Neo Magazin Royale» auf ZDFneo über Erdogan erzählte: Er sprach von Sex mit Tieren, von Kinderpornografie und griff ganz tief in die Kiste mit Klischees über Türken. Die Staatsanwaltschaft nennt das eine «Anhäufung vollkommen übertriebener, abwegig anmutender Zuschreibungen». Ein Bezug zur Realität fehle offenbar absichtlich.
Noch nicht ausgestanden
Zumindest strafrechtlich hat Böhmermann die Sache überstanden. Weder wird er angeklagt wegen Beleidigung noch wegen des Vorwurfs der Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten.
Doch ganz ausgestanden ist die Angelegenheit noch nicht. Jetzt muss das Schmähgedicht noch zivilrechtlich aufgearbeitet werden. Da geht es im November in Hamburg vor Gericht weiter. Dabei will der türkische Präsident erreichen, dass der gesamte Text verboten wird (persoenlich.com berichtete). (sda/dpa)