08.08.2019

Radio- und TV-Gebühren

Firmen sollen nicht doppelt zahlen

Die Politik sieht bei der Radio- und TV-Abgabe von Firmen Handlungsbedarf. Am Montag behandelt die Fernmeldekommission zwei Vorstösse dazu. Die Eidgenössische Steuerverwaltung bleibt laut einem Bericht hart.
Radio- und TV-Gebühren: Firmen sollen nicht doppelt zahlen
Früher hätten Firmen 40 Millionen zum Radio- und TV-Topf beigetragen, seit Anfang Jahr sind es rund 170 Millionen Franken. (Bild: Keystone/Jean-Christophe Bott)

Organisationen, die Mehrwertsteuern zahlen, müssen auch Radio- und TV-Gebühren zahlen. So kommt es dazu, dass Tochterfirmen den gleichen Betrag nochmals zahlen, den die Mutterfirma schon bezahlt hat (persoenlich.com berichtete). Früher hätten Firmen jährlich rund 40 Millionen Franken zum Radio- und TV-Topf beigetragen, seit Anfang 2019 seien es über 170 Millionen Franken, wie der «Tages-Anzeiger» am Donnerstag dazu schreibt.

Der Gewerbeverband bekämpfte die Abgabepflicht für Unternehmen, hat das Referendum gegen die Gesetzesvorlage aber bereits 2015 verloren. In einem Punkt bekommt der Verband laut der Zeitung aber selbst von politischen Gegnern Recht: Firmen sollen die Abgabe nicht doppelt zahlen, was heute zum Teil der Fall ist.

Für den kommenden Montag habe die Fernmeldekommission zwei Vorstösse auf der Traktandenliste für eine Ausnahme bei Arbeitsgemeinschaften. Dies fordern die Nationalräte Jürg Grossen (GLP) und Christian Wasserfallen (FDP). Handlungsbedarf sehe auch Kommissionspräsidenten Edith Graf-Litscher (SP).

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hingegen besteht auf die Doppelbesteuerung. «Das Gesetz ist klar, da sind für uns keine Fragen offen», sagt ESTV-Sprecher Joel Weibel gegenüber dem «Tages-Anzeiger». Fragen und Reklamationen bei der ESTV kämen von 13'000 Firmen – das entspreche rund zehn Prozent der über 132'000 abgabepflichtigen Unternehmen. Die Abgabepflicht würden allerdings nur wenige anfechten. (log)


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