25.01.2023

200 Franken sind genug

Initiative wirbt mit SRG-Logo – ohne Folgen

Das Komitee der SRG-Initiative integriert bei allen Werbemitteln und Posts ein Logo, das jenem der SRG ähnlich sieht. Die Schweizerische Rundfunkgesellschaft erkennt dennoch keine irreführende Anwendung und verzichtet auf rechtliche Schritte.
200 Franken sind genug: Initiative wirbt mit SRG-Logo – ohne Folgen
Ein geklautes SRG-Logo oder einfach nur die Buchstaben S-R-G? (Bild: srg-initiative.ch)

Die Unterschriftensammlung zur SRG-Initiative «200 Franken sind genug!» ist längst angelaufen und wird aktuell begleitet durch entsprechende Werbemittel. Vor allem in den sozialen Medien fällt die Initiative immer wieder auf. So kursieren aktuell auf Twitter Posts wie dieser:


Bei den Posts, weiteren Werbemitteln und der Website der SRG-Initiative sticht vor allem das rot-weisse Logo ins Auge. Es ist jenem der SRG-Familie nachempfunden (siehe unten). «Unsere Initiative trägt den Namen ‹SRG-Initiative – 200 Franken sind genug!›. Das Logo enthält folglich die drei Buchstaben S-R-G», so Geschäftsführerin Susanne Brunner auf Anfrage von persoenlich.com. Auf die Frage, ob das Initiativkomitee abgeklärt habe, ob das Logo allenfalls gegen Markenrechte verstosse, sagte Brunner: «Wir haben keine Kenntnis von markenrechtlichen Beschwerden.»

Abgeklärt hatte dies hingegen die SRG, die das Treiben der Initianten schon seit Längerem genau beobachtet. «Wir haben das Thema der Verwendung des SRG-Logos bereits im Frühjahr 2022 bei der Lancierung der Halbierungsinitiative von unserem Rechtsdienst abklären lassen, als die ersten Inserate der Initianten mit unserem Logo erschienen», so Edi Estermann, Leiter der SRG-Medienstelle.



Ein marken- oder lauterkeitsrechtlicher Zeichenschutz setze voraus, dass ein Logo «kennzeichenmässig», das heisst zur «individualisierenden Zuordnung von Waren und Objekten im wirtschaftlichen Kontext» benutzt werde, so die juristische Ausgangslage. «Dies ist beim Inserat der Initianten und auch bei diesem Tweet nicht der Fall», sagte Estermann. Mit «diesem Tweet» meint Estermann das oben gezeigte Beispiel. Dort werde das SRG-Logo «zum informativen Gebrauch im politischen Kontext» genutzt. Es sei insofern also keine irreführende Anwendung für ein fremdes Angebot, sondern werde symbolisch für das Angebot der SRG genutzt.

Meinungsäusserungsfreiheit wird hoch gewichtet

«Ein intelligenter, vernünftiger Betrachter oder eine Betrachterin wird nicht fälschlicherweise davon ausgehen, dass die SRG hinter dem Tweet steht. Vielmehr scheinen die Herkunft und die politische Stossrichtung sofort klar», so Edi Estermann weiter. Dies würden auch die einordnenden Reaktionen unterhalb der Tweets zeigen.

So heisst es beispielsweise unter dem Tweet mit dem Konterfei von Matthias Müller, Präsident Jungfreisinnige Schweiz und Co-Präsident des Initiativkomitees: «Matthias Müller kämpft ganz einfach gegen den Service public, genau wie die Initiative.» Oder: «Was Herr Müller nicht sagt, dass die SRG und die anderen Gebührenempfänger den modernen Service public schon längstens eingeführt haben und kontinuierlich verbessern. Was aufgeklärt werden sollte: Die Initiative ist ein völliger Etikettenschwindel. Das kommt nicht überall an.»

Ein rechtliches Vorgehen wie die Beantragung einer Unterlassungsandrohung stehe für die SRG auch im Sinne der Meinungsäusserungsfreiheit nicht zur Diskussion, so Estermann zu persoenlich.com. «Wir zählen auf die Intelligenz und den Scharfsinn der Leserschaft.»


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