18.10.2017

Service-Public-Debatte

SRG kündigt Sparmassnahmen an

Nach dem Bundesratsentscheid zur Plafonierung der Gebühren für die SRG muss das Unternehmen mit rund 50 Millionen Franken pro Jahr weniger auskommen. Die Wortmeldungen bleiben nicht aus: So reagieren SSM, die Unterstützer- und Gegner-Komitees sowie der Gewerbeverband.
Service-Public-Debatte: SRG kündigt Sparmassnahmen an
Ein Kameramann der SRG im Parlament in Bern. (Bild: Keystone/Anthony Anex)

Die SRG SSR nimmt die starke Senkung um fast zwanzig Prozent der Gebührengelder pro Haushalt zur Kenntnis, wie sie am Mittwoch in einer Stellungnahme zum Bundesratsentscheid bekanntgab. Im Hinblick auf die Kürzung der Gebührengelder will die SRG ein Massnahmenpaket zur Reduktion ihrer Ausgaben schnüren, sagt SRG-Sprecher Edi Estermann auf Anfrage von persoenlich.com. Priorität werde dabei die bestmögliche Wahrung des heutigen Programmangebots haben.

Auch Werbeeinnahmen sinken

Die Kürzung wird per 1. Januar 2019 wirksam und entspricht den vom Bundesrat zum Zeitpunkt der Annahme des neuen Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) 2015 geäusserten Absichten. Die von Bundesrätin Doris Leuthard angekündigte Plafonierung der Gebühreneinnahmen bei 1,2 Milliarden Franken entspreche einer Reduktion um rund fünfzig Millionen Franken gegenüber heute, so die SRG. Diese Kürzung werde in Kombination mit dem Rückgang der Werbeeinnahmen bereits 2019 einen erheblichen Einfluss auf das Budget der SRG haben. 

Möglichst ohne Entlassungen

Die Reaktionen bleiben nicht aus: Das Schweizer Syndikat Medienschaffender SSM befürchtet erneut massive Auswirkungen auf das Personal und das Programmangebot der SRG. Die letzte Sparrunde 2016 habe rund 250 Vollzeitstellen gekostet und zu zahlreichen Entlassungen geführt.

Das verbleibende Personal bewege sich bereits nahe an der Grenze zur Überlastung. Bei einem neuerlichen Stellenabbau im selben Rahmen werde es kaum mehr möglich sein, das aktuelle Programmangebot beizubehalten.

Von der SRG erwartet das SSM, dass die Sparmassnahmen ohne Entlassungen und mit so wenig Stellenabbau wie möglich umgesetzt werden. Das SSM werde im sozialpartnerschaftlichen Dialog mit der SRG darauf bestehen, dass die negativen Konsequenzen des Entscheides sozialverträglich umgesetzt würden. 

Komitee begrüsst Entlastung der Haushalte

Das überparteiliche Komitee «Nein zu No Billag» hat die Senkung der Abgabe um 20 Prozent begrüsst. Dies sei eine beträchtliche finanzielle Entlastung aller Haushalte und die Konsumentinnen und Konsumenten müssten für dasselbe Angebot weniger bezahlen. Zudem würden kleinere und mittlere Unternehmen von der Abgabe befreit oder müssten tiefere Beiträge leisten.

Das Komitee, dem Mitglieder aus allen Parteien angehören, will sich nun mit voller Kraft gegen die No-Billag-Initiative einsetzen, die am 4. März 2018 zur Abstimmung gelangt. Das Volksbegehren stelle einen Angriff auf die regionale und sprachliche Medienvielfalt in der Schweiz und auch das Funktionieren der Demokratie dar. 

Der Schweizerische Gewerbeverband fordert, dass alle Unternehmen von der «willkürlichen Mediensteuer» befreit werden. Obwohl Unternehmen nicht Radio hören und kein Fernsehen schauen könnten, sollten sie gemäss Medienministerin Doris Leuthard auch künftig pro Jahr bis zu 35'530 Franken bezahlen.

Das Vorgehen der Medienministerin dokumentiere einmal mehr, dass sie die versprochene grundlegende Diskussion über Inhalt und Umfang des Service Public verhindern wolle. Bevor die Höhe der Mediensteuer festgelegt werden könne, müsse diskutiert und definiert werden, was für Leistungen erwartet würden, fordert der Gewerbeverband.

«Weiterhin eine Zwangsgebühr»

Die No-Billag-Initiative sieht im Gebührenentscheid des Bundesrats einen taktischen Entscheid im Hinblick auf die auf den 4. März 2018 angesetzte Initiative. An der Ausgangslage habe sich aber nichts geändert, sagte der Medienverantwortliche Andreas Kleeb auf Anfrage. Es handle sich weiterhin um eine Zwangsgebühr.

Es werde auch nicht weniger eingenommen. Vielmehr werde die Gebühr gemäss dem knapp angenommenen neuen Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) neu auf mehr Schultern verteilt: Alle grösseren Unternehmen und KMU ab einem Umsatz von 500'000 Franken müssten die nicht mehr zeitgemäss Zwangsgebühr zahlen, obwohl sie Radio und Fernsehen grösstenteils gar nicht nutzten. (sda/wid/eh)



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