28.04.2016

Kachelmann-Prozess

Summe der Entschädigung wird reduziert

Bei der «Bild»-Berichterstattung konnte das Oberlandesgericht keine zielgerichtete Kampagne erkennen.

Für die Berichterstattung über den Kachelmann-Prozess wurde die «Bild»-Zeitung zu einer Rekord-Entschädigung verurteilt. In zweiter Instanz sieht es jetzt danach aus, dass die Summe deutlich reduziert wird.

Während das Landgericht Köln ihm in erster Instanz die Rekordsumme von 635'000 Euro zugesprochen hatte, erwägt das Oberlandesgericht (OLG) in Köln eine Entschädigung zwischen 395'000 und 415'000 Euro. Das OLG traf am Donnerstag noch keine Entscheidung - das Urteil gibt es erst am 23. Juni. Bis dahin wollen die Richter noch eine «Gesamtabwägung» vornehmen.

Kachelmann war Ende Mai 2011 in Mannheim vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. In dem Verfahren geht es um die Prozessberichterstattung verschiedener Springer- Titel.

Persönlichkeitsrecht schwer verletzt

Die Vorsitzende Richterin Margarete Reske stellte am Donnerstag klar, es sei grundsätzlich zulässig, wenn Medien über einen Prozess gegen einen Prominenten berichteten. Dabei sei es auch erlaubt, den Namen des Angeklagten zu nennen und über Details des Verfahrens zu berichten. Allerdings müsse dies mit der gebotenen Zurückhaltung geschehen, denn bis zu einer Verurteilung gelte für den Angeklagten die Unschuldsvermutung. In dem vorliegenden Fall gehe es also um die Grenzen einer grundsätzlich zulässigen Berichterstattung und um eine Abwägung zwischen der Freiheit der Presse und den Persönlichkeitsrechten des Betroffenen.

Bei der «Bild»-Berichterstattung über den Kachelmann-Prozess konnte das Oberlandesgericht - wie schon das Landgericht - keine zielgerichtete Kampagne erkennen. Allerdings habe die Zeitung in ihrer gedruckten Ausgabe und online mehrfach die Grenzen des Erlaubten überschritten und Kachelmanns Persönlichkeitsrecht schwer verletzt. Das gelte etwa für Fotos von ihm im Gefängnishof. (pd/sg)



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