01.02.2018

Ringier

Teilweises Schreibverbot für den «Blick»

Nach dem Tötungsdelikt an Medienanwalt Martin Wagner darf die Zeitung nicht «über bestimmte Aspekte des Motivs» berichten. Der «Blick» hatte zuvor ein Beziehungsdrama als mögliches Motiv genannt.
Ringier: Teilweises Schreibverbot für den «Blick»
Wurde Opfer eines Tötungsdelikts: Der Medienanwalt Martin Wagner. (Bild: Keystone/Martin Rütschi)
von Christian Beck

Am Sonntag ist der 57-jährige Jurist Martin Wagner in seinem Haus in Rünenberg Opfer eines Tötungsdelikts geworden. Der mutmassliche Täter, ein 39-jähriger Schweizer, tötete sich danach selbst (persoenlich.com berichtete).

In der Folge veröffentlichte die Blick-Gruppe verschiedene Artikel, die ein Beziehungsdrama als mögliches Motiv thematisierten. Die Artikel «Martin G. glaubte, seine Frau sei ihm untreu» und «Martin Wagner wurde Opfer eines Eifersuchts-Dramas» sind auf blick.ch jedoch nicht mehr abrufbar – es erfolgt eine Umleitung auf andere Beiträge.

«Uns liegt eine superprovisorische Verfügung des Zivilkreisgerichts Basel-Landschaft Ost vor, die uns eine Berichterstattung über bestimmte Aspekte des Motives der Tötung des Anwalts Martin Wagner untersagt», so Ringier-Sprecherin Manuela Diethelm auf Anfrage von persoenlich.com. «Dass zahlreiche andere Medien dasselbe geschrieben haben und weiter schreiben dürfen, ändert nichts an dieser Verfügung.» Ringier habe der Verfügung Folge geleistet, werde sich aber dagegen zur Wehr setzen.



Kommentar wird gesendet...

Kommentare

  • Rolf Raess, 02.02.2018 13:42 Uhr
    So beginnt der Niedergang der Demokratie. Da wird von mächtigen Schweizerbanken - finanziell gestützt vom Staat ohne dass das Volk etwas zu sagen hat - die Freiheit untergraben. Schweizer erwachet und kämpft gegen die Rechtsextremen Abzocker Milliardäre!
Kommentarfunktion wurde geschlossen

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Zum Seitenanfang20240427