05.03.2018

SDA

Unterstützung soll nur zweckgebunden erfolgen

Die geplante Abgabe von zwei Millionen an die SDA ist laut Bundesrätin Doris Leuthard an eine Leistungsvereinbarung geknüpft.
SDA: Unterstützung soll nur zweckgebunden erfolgen
Bundesrätin Doris Leuthard in Bern. (Bild: Keystone/Anthony Anex)

Medienministerin Doris Leuthard will sicherstellen, dass die geplanten zwei Millionen Franken an die Nachrichtenagentur SDA zweckgebunden eingesetzt werden. Garantieren soll dies eine Leistungsvereinbarung mit entsprechenden Mechanismen, wie Leuthard im Nationalrat erklärte. Die Bundesrätin bekräftigte am Montag in der Fragestunde des Nationalrates, dass die SDA künftig maximal zwei Millionen Franken aus dem Gebührentopf erhalten soll. Das hatte der Bundesrat in einer Verordnungsrevision vorgeschlagen.

Zweck dieser Massnahme sei allerdings nicht die Unterstützung der SDA oder ihrer Aktionäre, sondern der Bezug konkreter journalistischer Leistungen durch die gebührenfinanzierten Lokalradios und Regionalfernsehen, stellte Leuthard im Rat klar. Geregelt werden soll dies in einer Leistungsvereinbarung. Darin seien Mechanismen vorgesehen, die den zweckgebundenen Einsatz der Mittel sicherstellten, so Leuthard.

Journalistische Qualität

Die SDA spiele eine wichtige Rolle für die journalistische Qualität in der schweizerischen Medienlandschaft. Allerdings sei sie ein privates Unternehmen ohne formellen, gesetzlich verankerten Service-public-Auftrag. Leuthard rief in Erinnerung, dass die Bundeskanzlei im Namen des Bundes einen Dienstleistungsvertrag mit der SDA habe. Die Bundeskanzlei prüfe laufend, ob die Nachrichtenagentur die Leistungsvereinbarung einhalte. Erkundigt hatten sich Matthias Aebischer (SP/BE), Silva Semadeni (SP/GR) und Marco Romano (CVP/TI).

Eine Delegation der SDA war Montag vor dem Bundeshaus und hat Parlamentarierinnen und Parlamentarier auf die schwierige Situation in ihrem Unternehmen aufmerksam gemacht.

Massiver Stellenabbau

Die SDA hatte im Januar einen Abbau von 36 der 150 Stellen angekündigt. Die Geschäftsleitung begründete diesen Schritt mit den Einnahmeverlusten. Die Redaktion wehrte sich gegen den Stellenabbau und trat in einen viertägigen Streik. Die folgenden Gespräche zwischen dem Verwaltungsrat und der Redaktionskommission brachten kein Ergebnis.

Der Verwaltungsrat rief daher das Staatssekretariat für Wirtschaft zur Schlichtung an. Die Belegschaft entschied darauf, den Streik sistiert zu lassen. Vom Verwaltungsrat erwartet die Redaktion, dass die Kündigungsfristen für bereits ausgesprochene Kündigungen während des Verfahrens unterbrochen bleiben. (sda/wid)



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