13.07.2017

Weltwoche-Prozess

Weitere Niederlage für Philipp Gut

Das Bezirksgericht Zürich hat die «Weltwoche» wegen Persönlichkeitsverletzung verurteilt. Die Weltwoche Verlags AG prüft nun das Urteil und entscheidet über die allfällige Ergreifung eines Rechtsmittels.
Weltwoche-Prozess: Weitere Niederlage für Philipp Gut
Der «Weltwoche»-Autor Philipp Gut hat die Persönlichkeitsrechte der Professoren Svenja Goltermann und Philipp Sarasin verletzt. (Bild: Keystone/Walter Bieri)

Philipp Gut schrieb in mehreren Artikeln, dass Geschichtsprofessor Philipp Sarasin seiner Geliebten Svenja Goltermann eine Professorenstelle verschafft habe. Dabei warf er ihnen «Vetterliwirtschaft», «Beziehungskorruption» und «extreme Befangenheit» vor. Die beiden erstatteten Anzeige und erhoben auch Zivilklage. Nachdem der Strafprozess bereits mit einer Verurteilung von Philipp Gut wegen übler Nachrede geendet hatte (persoenlich.com berichtete), unterlag der stellvertretende «Weltwoche»-Chefredaktor nun auch im Zivilverfahren.

Das Bezirksgericht gibt den beiden mehrheitlich Recht, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Goltermann und Sarasin würden durch die Behauptungen persönlich und beruflich erheblich herabgesetzt. Die «Weltwoche» habe zudem nicht nachweisen können, dass ihre Behauptungen wahr gewesen wären oder wenigstens auf zuverlässigen Anhaltspunkten beruht hätten.

Die «Weltwoche» darf die Vorwürfe der «Vetterliwirtschaft» deshalb nicht mehr wiederholen. Die Artikel müssen auf Anweisung des Gerichts aus dem «Weltwoche»-Archiv und aus der Schweizerischen Mediendatenbank (SMD) verschwinden. Ausserdem müsse Google beauftragt werden, die entsprechenden Einträge zu löschen. Die «Weltwoche» muss das Urteil zudem publizieren.

Genugtuung, aber kein Schadenersatz

Für die «Weltwoche» hat das Urteil auch finanzielle Folgen: Sie muss Goltermann eine Genugtuung von 6000 Franken zahlen, Sarasin eine solche in der Höhe von 4000 Franken. Schadenersatz erhalten die beiden Kläger jedoch keinen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die «Weltwoche» kann es ans Obergericht weiterziehen.

Die Weltwoche Verlags AG nimmt das Urteil des Bezirksgerichts Zürich zur Kenntnis, wie es in einer am Donnerstag verschickten Mitteilung heisst. Die «Weltwoche» habe ihren Quellen, wie dies journalistisch üblich sei, Vertraulichkeit zugesichert. Aus diesem Grund sei darauf verzichtet worden, im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens lnformanten zu benennen, auch mit dem Risiko einer möglichen Verurteilung. «Das Gericht hat die Schadenersatzforderungen der Kläger vollumfänglich abgewiesen und den Klägern einen Teil der Gerichtskosten auferlegt», heisst es in der Mitteilung weiter. Die Weltwoche Verlags AG werde das Urteil nun prüfen und über die allfällige Ergreifung eines Rechtsmittels entscheiden.

Bedingte Strafe im Mai

Gut wurde nicht zum ersten Mal wegen seiner «Weltwoche»-Artikel schuldig gesprochen. Im Mai verurteilte ihn das Bezirksgericht wegen übler Nachrede zu einer bedingten Geldstrafe (persoenlich.com berichtete). Gut hatte geschrieben, dass die ehemalige Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin die mutmassliche Schändung durch SVP-Kantonsrat Markus Hürlimann nur ausgedacht habe, um ihren Seitensprung zu vertuschen. (sda/cbe)

 



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