Die Basler Staatsanwaltschaft leitet ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Betruges gegen die "TagesWoche" ein, weil diese offenbar mit Gegengeschäften ihre Zahlen frisiert hat (persoenlich.com berichtete). Auf dem Blog der "TagesWoche" nimmt man nun Stellung zu den Vorwürfen.
Man habe sich an den Wemf-Richtlinien orientiert, betont die "TagesWoche". Gegengeschäfte seien demnach zugelassen und dürften der beglaubigten verkauften Auflage zugerechnet werden. Die Tatsache, dass die Zeitung besonders viele Exemplare an die Flughäfen liefert, bezeichnet man als "Promotionsmassnahme": Der Anteil an Promotionsexemplaren sei bei einer Neulancierung zwangsläufig höher und diene dazu, den Bekanntheitsgrad auch über die Nordwestschweiz hinaus zu erhöhen. Zudem müsse die abonnierte Normalauflage erst über Jahre hinweg aufgebaut werden.
Hier geht es zu der Original-Stellungnahme. (set)