03.07.2013

Weltwoche

Whistleblower Rudolf Elmer reicht Klage ein

Prozess gegen "Weltwoche" und "Bilanz", um Ehre wieder herzustellen.
Weltwoche: Whistleblower Rudolf Elmer reicht Klage ein

Der ehemalige Julius-Bär-Banker Rudolf Elmer, gegen den wegen Bankgeheimnisverletzung ein Verfahren läuft, will auf gerichtlichem Weg seine Ehre wiederherstellen. Er prozessiert gegen die "Weltwoche" und gegen die "Bilanz", die ihn unter anderem als Datendieb, Erpresser und gescheiterte Persönlichkeit bezeichneten.

Bei beiden Klagen hat Elmer einen Zwischenerfolg erzielt, wie aus Gerichtsbeschlüssen hervorgeht, die der Beschuldigte am Mittwoch veröffentlichte. Beim Verfahren wegen Persönlichkeitsverletzung gegen die "Weltwoche" verfügte das Zürcher Bezirksgericht, dass das Blatt seine Vorwürfe innerhalb von 20 Tagen beweisen muss. Der Presserat war bereits im Juli 2012 zum Schluss gekommen, dass die "Weltwoche" Elmer zumindest hätte anhören müssen, bevor sie ihn als "Dieb" und "Erpresser" bezeichnete. Zudem habe im Text der Hinweis gefehlt, dass der Ex-Banker die Vorwürfe bestreite.

Auch beim Ehrverletzungs-Verfahren gegen die "Bilanz" kann der 57-Jährige einen kleinen Erfolg verbuchen. Das Obergericht beschloss, dass das gegenwärtig sistierte Verfahren wieder aufgenommen wird. Unterbrochen ist die Klage seit Februar 2011. Das Zürcher Bezirksgericht entschied damals, dass zuerst ein rechtsgültiges Urteil gegen den Ex-Banker abzuwarten sei, bevor entschieden werde, ob die "Bilanz" zu weit ging oder nicht.

Ergänzende Ermittlungen kurz vor dem Abschluss
Ein rechtsgültiges Urteil liegt im Fall Rudolf Elmer bis heute nicht vor. Das Obergericht wollte im November 2011 kein Urteil fällen, weil die Anklage unvollständig sei. Es schickte den Fall zurück an die Staatsanwaltschaft und verlangte Ergänzungen. Dem Gericht fehlte eine Analyse der Bankdaten-CDs. Es will wissen, ob es sich um "Schweizer" Daten handelte, die dem Bankgeheimnis unterstehen, oder um solche aus dem Ausland. 
Diese Ergänzungen stehen nun kurz vor dem Abschluss, wie der zuständige Staatsanwalt auf Anfrage der sda sagte. Voraussichtlich im Spätsommer würden die Akten dem Obergericht zugestellt. Wann der Prozess fortgesetzt wird, ist aber noch unklar.

Viel Lärm um leere CDs
Das Zürcher Bezirksgericht verurteilte Elmer im Januar 2011 wegen Drohung, versuchter Nötigung und Verletzung des Bankgeheimnisses zu einer bedingten Geldstrafe von 240 Tagessätzen à 30 Franken. Sowohl Elmer als auch die Staatsanwaltschaft zogen das Urteil weiter.

Der nächste Tiefschlag ereilte Elmer noch am Abend seiner Verurteilung: Auf dem Heimweg vom Prozess wurde er erneut verhaftet und für sechs Monate in Untersuchungshaft gesteckt.
Grund war eine international beachtete Medienkonferenz nur wenige Tage vor dem Zürcher Prozess, an der Elmer dem Wikileaks-Gründer Julian Assange mehrere CDs übergab. Auf diesen seien Daten von rund 2000 Steuersündern gespeichert, gab Elmer damals zu Protokoll. Wie sich später herausstellte, waren die CDs leer.

Der ehemalige Geschäftsleiter der Julius-Bär-Filiale auf den Cayman-Islands sieht sich als Whistleblower, weil er kantonalen und eidgenössischen Steuerbehörden mehrmals Kundendaten zuspielte - in der Hoffnung, dass die Kontoinhaber als Steuerbetrüger bestraft würden. Die Daten wurden aber nicht verwertet. Laut Elmer sind der Schweiz so rund 100 Millionen Franken Steuergelder entgangen. (sda)

Bild: Keystone



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