27.09.2015

WoZ

Journalist wegen Retweet angeklagt

Erstmals muss sich jemand wegen Weiterleitung einer Nachricht vor Gericht verantworten.
WoZ: Journalist wegen Retweet angeklagt

Weil er auf dem Kurnachrichtendienst Twitter eine Meldung weiterverbreitet hat, muss sich ein Journalist der "Wochenzeitung" (WoZ) vor Bezirksgericht Zürich verantworten.

Laut der "NZZ am Sonntag" lautet die Anklage auf Verleumdung und eventuell üble Nachrede. In dem von ihm mit einem sogenannten Retweet weiterverbreiteten Text war der Thurgauer SVP-Kantonsrat Hermann Lei mit dem Zusatznamen "Dölf" versehen worden.

Lei sieht sich dadurch in die Nähe von Adolf Hitler gerückt und in seiner Ehre verletzt. Die Zürcher Staatsanwaltschaft wollte das Verfahren gegen den Journalisten zunächst nicht anhand nehmen, da sie keinen direkten Zusammenhang zwischen "Dölf" und Hitler sah.

Auf Beschwerde von Lei wies das Obergericht die Staatsanwaltschaft dann aber an, die Angelegenheit doch zu verfolgen. Laut dem Obergericht darf "Dölf" nicht isoliert betrachtet werden. Da der Journalist in der WoZ bereits vor seinem Retweet über Leis Rolle bei der Webpage www.adolf-hitler.ch berichtet habe, wecke der Zusatzname "Dölf" beim Durchschnittsleser sehr wohl die Assoziation zu Hitler.

Der Journalist war für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Bei dem Verfahren gegen ihn handelt es sich vermutlich um den ersten Fall überhaupt, da ein Twitterer in der Schweiz wegen einem blossen Retweet vor Gericht kommt.

Die Ermittlungen gegen den ursprünglichen Verfasser der Kurzmitteilung sind dieweil noch im Gange, wie eine Sprecherin der Oberstaatsanwaltschaft der "NZZ am Sonntag" sagte. Da dessen Identität indes ungeklärt sei, sei hierzu ein Rechtshilfeverfahren in den USA, dem Sitz von Twitter, nötig. (pd)

Bild: Keystone



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