01.07.2014

Überwachung

Bund weist Beschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung ab

Digitale Gesellschaft zieht Entscheid an nächste Instanz weiter.

Die Digitale Gesellschaft ist beim Bund mit dem Gesuch abgeblitzt, die Vorratsdatenspeicherung im Fernmeldeverkehr zu unterlassen. Hohe gesetzliche Hürden würden diesen Eingriff in die Grundrechte rechtfertigen, argumentieren die Behörden. Die Beschwerdeführer wollen den Entscheid anfechten.

Am 20. Februar hatte die Digitale Gesellschaft beim Dienst für Überwachung für Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) Gesuche eingereicht, welche die Unterlassung der Vorratsdatenspeicherung fordern. Die Gesuchsteller kritisieren, dass die Fernmeldedienstanbieter aufgrund des geltenden Rechts die Daten aller ihrer Kunden sechs Monate aufbewahren müssen, um sie bei Bedarf für die Strafverfolgung zur Verfügung stellen zu können.

Diese Beschwerden wurden nun mit Verfügungen abgelehnt. "Wenn es um die Aufklärung von schweren Strafdaten geht, gibt es ein grosses öffentliches Interesse, dass die Polizei auch Informationen zum Telefon- oder Mailverkehr auswerten kann", hiess es in einem am Dienstag veröffentlichten Schreiben. Dasselbe gelte, wenn es um die Suche nach vermissten Menschen in Not gehe.

Generalverdacht kritisiert
Die Digitale Gesellschaft zeigt wenig Verständnis für den Entscheid des Bundes: Es sei zwar zu begrüssen, dass der Dienst ÜPF erkannt habe, "dass die Vorratsdatenspeicherung einen schweren Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen darstellt", sagte Viktor Györffy, Rechtsvertreter der Beschwerdeführer, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Dieser Eingriff sei aber nicht zu rechtfertigen.

Laut Györffy werden die Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung vom Dienst ÜPF nicht ausreichend erkannt. Falsch sei insbesondere dessen Einschätzung, die Regelung in der Schweiz sei mit der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht vergleichbar.

"Die Vorratsdatenspeicherung erfasst flächendeckend und unabhängig von jedem Verdacht die gesamte Bevölkerung." Deshalb müsse festgestellt werden, dass die Vorratsdatenspeicherung die Grundrechte verletze - "ebenso, wie es der Europäische Gerichtshof zur EU-Richtlinie entschieden hat".

Vorbild EU
Die Digitale Gesellschaft will ihre Beschwerde nötigenfalls bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) weiterziehen. Zunächst werden die Gesuchsteller gegen die Verfügung Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht erheben, wie Györffy sagte.

Er argumentiert, dass bei der Vorratsdatenspeicherung das Kommunikationsverhalten der gesamten Bevölkerung gespeichert und den Behörden während mindestens sechs Monaten zur Verfügung gestellt werde. Die gesamte Bevölkerung unterstehe damit dem Generalverdacht, kriminell zu sein. Dies sei einem freiheitlichen Staat wie der Schweiz unwürdig.

Györffy vertritt die Beschwerdeführer, zu denen unter anderem Dominique Strebel, Journalist und Studienleiter an der Schweizer Journalistenschule MAZ in Luzern, und der Grüne Zürcher Nationalrat Balthasar Glättli gehören. Die Digitale Gesellschaft ist ein offener Zusammenschluss netzpolitisch interessierter Gruppen und Einzelpersonen. (sda) 



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