Langfristig sollen alle Schweizerinnen und Schweizer per Internet abstimmen und wählen können. Jeder Kanton entscheidet selber, wie schnell er E-Voting den Stimmberechtigten offerieren will. Der Bund hat nun Vorgaben definiert, welche die Kantone einhalten müssen.
Zurzeit können die Kantone nur eine Minderheit der Stimmen elektronisch einsammeln. Bis zu 30 Prozent der Stimmberechtigten mit Wohnsitz im Kanton dürfen ihre Stimme auf dem elektronischen Weg abgeben.
Option vorerst nur für Auslandschweizer
Diese gesetzliche Limite ist offensichtlich noch ausreichend: Bei den eidgenössischen Vorlagen Anfang Juni gaben rund 19'000 Personen aus zwölf Kantonen ihre Stimme per Mausklick ab - die 30-Prozent-Hürde wurde nur im Kanton Genf erreicht.
Die meisten der zwölf Kantone offerierten die Option bei dieser Abstimmung ohnehin nur Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern, die nicht unter die Limite fallen.
Vernehmlassung endete am Freitag
Da aber viele Kantone ihre Projekte für die elektronische Stimmabgabe vorantreiben, könnte die Grenze bald schon in mehr Kantonen erreicht werden. Der Bund hat nun festgelegt, unter welchen Voraussetzungen die Kantone bis zur Hälfte der Wählerschaft in das E-Voting einbeziehen dürfen.
Bis letzten Freitag konnten sich interessierte Kreise zur überarbeiteten Verordnung über die politischen Rechte sowie zu einem neuen technischen Reglement der Bundeskanzlei äussern.
Transparente Systeme
Die neuen Bestimmungen sollen ab Anfang 2014 gelten. Kern der Neuerungen ist die Verifizierbarkeit: Jede Wählerin und jeder Wähler soll sich vergewissern
können, dass die Stimme im Internet korrekt übermittelt wurde.
Kantone, die diese Anforderung erfüllen, dürfen das elektronische Abstimmen und Wählen bis zu 50 Prozent der Stimmberechtigten mit Wohnsitz im Kanton ermöglichen. Nächstes Jahr könnten einige Kantone die Vorgaben erfüllen, wie Anina Weber, Projektverantwortliche bei der Bundeskanzlei sagt.
Letzte Schranke fällt frühestens 2018
Für unbeschränktes E-Voting gelten strengere Vorgaben: Die Wähler oder ein neutrales Gremium wie beispielsweise eine Wahlkommission müssen überprüfen können, ob die elektronische Stimme richtig gespeichert und korrekt ausgezählt wurde. Diese technische Hürde werden laut Weber frühestens 2018 einige Kantone erreichen. (sda)
22.07.2013
E-Voting
Bund will elektronischem Abstimmen zum Durchbruch verhelfen
Vorgaben für Kantone definiert.
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