Der Nationalrat stimmte einer Motion von Judith Bellaiche (GLP/ZH) mit 114 zu 24 Stimmen bei 21 Enthaltungen zu. Diese sagte, dass die Überwachung zwar aus einem legitimen Grund passiere, sie aber dennoch eine absehbare Rechtsverletzung sei.
Baume-Schneider beschwichtigte
Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion. Es sei noch offen, in welcher Form solche Regulierungsvorschriften in Kraft treten werden, sagte Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider. Zunächst müssten noch das Europäische Parlament und der Rat über den Vorschlag der EU-Kommission entscheiden. Eine kontinuierliche, anlasslose staatliche Überwachung digitaler Kommunikation sei im Vorschlag der EU-Kommission nicht vorgesehen, sagte Baume-Schneider.
Die EU-Kommission hat im Mai 2022 neue Regulierungsvorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet vorgeschlagen. Der neue Gesetzesvorschlag will die Anbieter verpflichten, Material über sexuellen Kindesmissbrauch in ihren Diensten aufzudecken, zu melden und zu entfernen. (sda/nil)