25.05.2021

Google

Deutsche Kartellbehörde leitet Verfahren ein

Dabei geht es unter anderem darum, die marktübergreifende Bedeutung des US-Konzerns festzustellen.

Nach Facebook und Amazon hat die deutsche Kartellbehörde nun auch ein Verfahren gegen Google eingeleitet. Dabei geht es zum einen um ein Verfahren zur Feststellung der marktübergreifenden Bedeutung des US-Konzerns, teilte das Bundeskartellamt am Dienstag mit. «Aufgrund der Vielzahl an digitalen Diensten wie der Suchmaschine, YouTube, Maps, dem Betriebssystem Android oder dem Browser Chrome kommt bei Google eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb in Betracht», sagte Kartellamtschef Andreas Mundt.

Darüber hinaus wurde ein zweites Verfahren gestartet, das sich eingehend mit den Datenverarbeitungskonditionen von Google befasst. Dabei wird geprüft, ob Google beziehungsweise der Mutterkonzern Alphabet die Nutzung der Dienste von einer Zustimmung zur Datenverarbeitung abhängig macht, bei der es keine ausreichenden Wahlmöglichkeiten gibt.

Erst vergangene Woche hatte die Behörde ein Verfahren gegen Amazon eingeleitet, wobei die Kartellwächter auf neue Regelungen im Wettbewerbsrecht zurückgreifen. Auf Basis der neuen Instrumente wurde bereits im Januar ein Verfahren gegen Facebook ausgeweitet. (awp/sda/reu/lom)



Kommentar wird gesendet...

Kommentare

Kommentarfunktion wurde geschlossen

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Zum Seitenanfang20240419