28.08.2013

Bundesverwaltung

Elektronische Form amtlicher Publikationen massgebend

Veröffentlichungen sollen rechtlich verbindlich werden.

Die elektronische Fassung von amtlichen Veröffentlichungen soll rechtlich verbindlich werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch Änderungen des Publikationsgesetzes zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Amtliche Veröffentlichungen sind schon heute online zugänglich. Rechtlich verbindlich ist aber nur die gedruckte Fassung. Dies möchte der Bundesrat ändern. Er sei überzeugt, dass es an der Zeit sei, zum Primat der elektronischen Fassung zu wechseln, schreibt er in der Botschaft ans Parlament.

In den letzten Jahren hätten verschiedene Länder und Institutionen diesen Schritt gemacht. Die Erfahrungen seien positiv. Der Wechsel zum Primat der elektronischen Fassung bringe auch mehr Flexibilität im Publikationsrhythmus. Anstelle eines wöchentlichen Erscheinens sei künftig ein tägliches möglich.

Erleichterter Zugang
In der Vernehmlassung wurden die Pläne überwiegend positiv aufgenommen. Der Bundesrat plant, eine Plattform zu schaffen, die es Privatpersonen und Unternehmen erlaubt, online frei und gesichert auf das gesamte Bundesrecht zuzugreifen.

Auf der Plattform sollen auch jene Texte der Bundesverwaltung zugänglich sein, die heute in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts oder im Bundesblatt bloss mit ihrem Titel veröffentlicht werden.

Sinkendes Interesse an Gedrucktem
Immer weniger Personen und Institutionen abonnieren die gedruckte Fassung von Bundesblatt und Amtlicher Sammlung des Bundesrechts. Zwischen 2007 und 2012 ging die Zahl der Abonnemente um über 50 Prozent auf 2000 zurück.

Gleichzeitig nimmt die Nutzung des Internets zu. Die Seiten mit den amtlichen Veröffentlichungen auf www.admin.ch werden monatlich über 20 Millionen mal angeklickt. (sda)


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