23.09.2020

Datenschutz

Räte sind sich weiterhin uneinig

Nach drei Jahren Debatte geht die Totalrevision des Datenschutzgesetzes in die Einigungskonferenz.
Datenschutz: Räte sind sich weiterhin uneinig
Beim Streitpunkt geht es um den Umgang mit der automatisierten Bearbeitung von Personendaten. (Bild: pixabay/Gerd Altmann)

Der Ständerat hat am Mittwoch wenig überraschend an seiner Position betreffend Profiling festgehalten. Der Entscheid fiel stillschweigend. Beim Streitpunkt geht es um den Umgang mit der automatisierten Bearbeitung von Personendaten. Ein Beispiel sind Onlineshops, die das Surfverhalten von Nutzern und Nutzerinnen analysieren und diesen dann Kaufempfehlungen unterbreiten.

Der Ständerat will unterscheiden zwischen normalem Profiling und Profiling «mit hohem Risiko», für das eine ausdrückliche Einwilligung nötig wäre. Wenn Firmen Daten von Personen sammeln, sollen sie sich dann an verschärfte Vorschriften halten müssen, wenn mit der Datenverknüpfung wesentliche Aspekte der Betroffenen beurteilt werden können. Oder anders gesagt: wenn Daten verschiedener Herkunft systematisch verknüpft werden oder Rückschlüsse auf unterschiedliche Lebensbereiche zulassen.

Der Nationalrat will dagegen auf besondere Voraussetzungen für das Profiling verzichten, namentlich auf die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person. Mit der Einführung des Begriffs «Profiling mit hohem Risiko» werde ein «Swiss finish» befürchtet, der negative Folgen für die Schweizer Wirtschaft haben könnte, lautet der Tenor einer bürgerlichen Mehrheit.

Ständerat im Vorteil

Weil der Ständerat geschlossen hinter seinem Lösungsvorschlag steht und der Nationalrat diesen zuletzt nur knapp – mit 98 zu 88 Stimmen bei 5 Enthaltungen – abgelehnt hat, dürfte sich in der Einigungskonferenz der Vorschlag der kleinen Kammer durchsetzen. Wenn danach auch nur wenige Mitglieder der FDP- oder der Mitte-Fraktion einlenken, wäre die Vorlage bereinigt.

Bereinigt haben die Räte die Differenz bei den Bonitätsprüfungen. Demnach sollen Personendaten über zehn Jahre zurückverfolgt werden dürfen, um die Kreditwürdigkeit einer Person abzuschätzen. Der Ständerat ist in diesem Punkt stillschweigend dem Nationalrat gefolgt. Ursprünglich hatte die kleine Kammer den Zeitraum wie der Bundesrat auf fünf Jahre beschränken wollen.

Über den Antrag der Einigungskonferenz entscheiden National- und Ständerat am Donnerstag. (sda/lol)



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