25.01.2023

Meta

Sperre für Donald Trump wird aufgehoben

Der frühere US-Präsident darf auf die Internet-Plattformen Facebook und Instagram zurückkehren.
Meta: Sperre für Donald Trump wird aufgehoben
Darf auf Facebook und Instagram zurück: Donald Trump. (Bild: Keystone/AP Photo/Rebecca Blackwell)

Der frühere US-Präsident Donald Trump darf auf die Internet-Plattformen Facebook und Instagram zurückkehren. Die seit zwei Jahren geltende Sperre für den Republikaner werde in den kommenden Wochen aufgehoben, teilte der Politikchef des Facebook-Konzerns Meta, Nick Clegg, am Mittwoch mit.Trumps Accounts waren nach dem Sturm seiner Anhänger auf den Sitz des US-Parlaments in Washington im Januar 2021 gesperrt worden (persoenlich.com berichtete).Er hatte damals nicht nur Sympathie für die Randalierer bekundet, sondern nach Ansicht von Kritikern die gewaltbereite Menge mit einer Rede angestachelt. Zuvor hatte Trump seine Online-Kanäle monatelang für die Verbreitung der mehrfach widerlegten Behauptung genutzt, er sei durch Betrug um einen Sieg gegen den Demokraten Joe Biden bei der Präsidentenwahl 2020 gebracht worden. Die Plattform-Betreiber befürchteten damals, dass Trump weitere Gewalt auslösen könnte, wenn er seine Anhänger fortlaufend anstachelt.

Der Facebook-Konzern hatte Trump ursprünglich bis auf Weiteres von der Plattform verbannt. Das unabhängige Aufsichtsgremium von Meta, das Entscheidungen zu Inhalten und Accounts auf den Prüfstand stellen kann, kam jedoch zu dem Schluss, dass eine unbefristete Sperre nicht von den Regeln des Netzwerks gedeckt sei. Es entschied, dass Trumps Accounts zunächst nur für zwei Jahre blockiert werden dürften - und danach neu abgewogen werden müsse. Man sei nun zu dem Schluss gekommen, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, wie sie im Januar 2021 bestanden habe, nicht mehr vorhanden sei, erklärte Clegg. «Die Sperre war eine ausserordentliche Entscheidung unter ausserordentlichen Umständen.» Zugleich betonte er, dass Trump sich an die Regeln der Plattform halten müsse und ihm bei Verstössen als Wiederholungstäter schärfere Strafen drohten. (sda/dpa/mj)



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