18.06.2015

Bakom

Verbot von unangekündigten Telefonie-Preisen

Bundesamt will mehr Transparenz bei Mehrwertdiensten schaffen.

Ab dem 1. Juli wird der Konsumentenschutz in der Telekommunikation verbessert: Die Transparenz bei Mehrwertdiensten, die über das Telefon und das Internet genutzt werden, wird erhöht, wie das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) mitteilte. So dürften künftig keine unangekündigten Preise mehr erhoben werden. Diese und weitere Konsumententhemen gaben am Donnerstag Anlass zu einem gemeinsamen Hintergrundgespräch des Bakom und des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco).

In Zukunft dürfen Anbieter von Mehrwertdiensten nur noch den bei der 090x-Nummer angegebenen Preis in Rechnung stellen, Zuschläge sind unzulässig. Ausserdem darf den Konsumenten bei Mehrwertdiensten im Internet die Leistung nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn der Preis transparent auf oder in Nähe der Schaltfläche zur Annahme des Angebots bekannt gegeben wird. Auf dieser Schaltfläche muss entweder der Hinweis "zahlungspflichtig bestellen" oder eine entsprechende eindeutige Formulierung gut sichtbar und deutlich lesbar angebracht werden. (pd)
 

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