13.12.2016

Constantin

Burgener klagt gegen Constantin-GV

Der Schweizer Unternehmer und seine Verbündeten waren auf der Versammlung vom Stimmrecht ausgeschlossen worden.

Die vom Schweizer Unternehmer Bernhard Burgener kontrollierte Tochtergesellschaft Highlight hat Anfechtungsklage beim Landgericht München gegen die Beschlüsse der chaotisch verlaufenen Constantin-Generalversammlung vom November eingereicht, wie das Unternehmen am Dienstag mitteilte.

Burgener und seine Verbündeten waren auf der Versammlung vom Stimmrecht ausgeschlossen worden. Der Grund: Das gegnerische Lager um den Constantin-Verwaltungsratspräsidenten Dieter Hahn wirft Burgener vor, über die von ihm geleitete Tochter Highlight ein Aktienpaket der Muttergesellschaft Constantin Medien AG heimlich verkauft zu haben - ein Vorwurf, den Burgeners Leute bestreiten.

Wer bei Aktiendeals bestimmte Schwellen (etwa drei, fünf, zehn, fünfzehn Prozent) über- oder unterschreitet, muss das laut Gesetz sowohl dem betreffenden Unternehmen als auch der Aufsichtsbehörde Bafin melden. Verheimlicht ein Aktionär entsprechende Geschäfte, können seine Anteile vom Stimmrecht ausgeschlossen werden. (sda/dpa/wid)



Kommentar wird gesendet...

Kommentare

Kommentarfunktion wurde geschlossen

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Zum Seitenanfang20240424