08.11.2021

Bergier-Kommission

Ex-Mitglieder kritisieren Sammlung Bührle

Die aktuelle Präsentation der Sammlung im erweiterten Zürcher Kunsthaus werfe grundlegende Fragen auf, teilen die ehemaligen Mitglieder und Mitarbeitende der Unabhängigen Expertenkommission «Schweiz ‒ Zweiter Weltkrieg» mit.
Bergier-Kommission: Ex-Mitglieder kritisieren Sammlung Bührle
Das erweiterte Kunsthaus Zürich steht in der Kritik, seitdem es die Sammlung Bührle aufgenommen hat. (Bild: Keystone/Walter Bieri)

Während der Arbeiten der Unabhängigen Expertenkommission «Schweiz ‒ Zweiter Weltkrieg» (UEK), vom 19. Dezember 1996 bis zum 19. Dezember 2001, sei den Mitarbeitenden der Zugang zu den Akten der Sammlung Bührle verwehrt worden, wie die ehemaligen Mitglieder und Mitarbeitende der sogenannten «Bergier-Kommission» mitteilen. Dies sei im Gegensatz zum Bundesbeschluss vom 13. Dezember 1996 gestanden (siehe insbesondere «Art. 5 Pflicht zur Gewährung der Akteneinsicht»). «Diese Entscheidung des Parlaments hat uns den Zugang zu Archiven von Banken, Versicherungen, Industrie und Pharmaunternehmen und anderen Einrichtungen ermöglicht», heisst es weiter. 

Im Zuge der UEK-Untersuchungen habe die Familie Bührle und die Verantwortlichen der Stiftung Bührle behauptet, dass keine Akten mehr vorhanden seien, die der UEK zur Verfügung gestellt werden könnten. «Als dann nach und nach ein umfassendes Archiv auftauchte, hat dies zum Eindruck geführt, dass Stiftung und Familie Bührle gegenüber der UEK seinerzeit die Unwahrheit gesagt haben», so die Ehemaligen der «Bergier-Kommission». Der inhaltlich fundierte Bericht des Lehrstuhls Leimgruber biete nun eine Übersicht über die Entwicklung des Rüstungsunternehmens, der Waffenexporte und der Kunstsammlung Emil Bührle im historischen Kontext und liefere damit eine Grundlage für weitere Forschungen. 

Mit Blick auf die aktuelle Situation stellen sich für die ehemaligen Mitglieder und Mitarbeitende der UEK gemäss Mitteilung erneut diese Fragen: «Was passierte mit Kulturgut, das verfolgten Menschen zwischen 1933 und 1945 als unmittelbare Folge der Verfolgung entzogen, beschlagnahmt und geraubt wurde, aber auch in den Nachkriegsjahren und möglicherweise darüber hinaus verfolgungsbedingt veräussert werden musste? Ist abschliessend sichergestellt, dass alle Kunstwerke, die in die Sammlung Bührle übernommen wurden, eindeutig identifiziert, erforscht und bewertet sind? Warum gibt es in der Schweiz nicht wie in vielen anderen Ländern ein unabhängiges Gremium, das sich bei strittigen Eigentumsfragen für eine gerechte und faire Lösung aller Parteien einsetzt?» Die aktuelle Situation in Zürich sei ein «Affront gegenüber potentiellen Opfern von Raubgut». 

Die ehemaligen Mitglieder und Mitarbeitende der UEK stellen gemäss Mitteilung diese drei Forderungen:

  • «(...) von der Stadt und dem Kanton Zürich eine Weiterführung der historischen Forschung im Zusammenhang mit der Sammlung Bührle sowie eine Evaluation der durch die Stiftung geleisteten Provenienzforschung durch eine unabhängige und neutrale Expertenkommission.»
  • «(...) vom Kunsthaus Zürich, dass der Dokumentationsraum zur Sammlung Bührle von unabhängigen Expertinnen und Experten auf der Basis des aktuellen Forschungsstandes und die Sammlung sowie die Geschichte der ehemaligen Besitzer und Besitzerinnen eingehend kontextualisiert werden.»
  • «(....) vom Bund die Einsetzung eines unabhängigen Gremiums, das zwischen Anspruchsberechtigten sowie Sammlerinnen und Sammlern, Museen oder anderen bewahrenden Institutionen eine gerechte und faire Lösung für alle Beteiligten im Sinne des Washingtoner Abkommens vom 03.Dezmeber 1998 sowie der Theresienstädter-Erklärung vom 30. Juni 2009 vermittelt.»

Als Historikerinnen und Historiker seien sie verpflichtet, Verantwortung zu übernehmen. Die aktuelle Präsentation der Sammlung Bührle im neuen Zürcher Kunsthaus werfe grundlegende Fragen auf, heisst es in der Stellungnahme abschliessend. (pd/tim)


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