04.04.2018

Roger Blum

Nörgeler geht Ombudsmann auf die Nerven

Deutliche Worte in einer Stellungnahme: «Das ist ein eindeutiger Missbrauch der Ombudsstelle.»
Roger Blum: Nörgeler geht Ombudsmann auf die Nerven
Stellt sich hinter «Jeder Rappen zählt»: Ombudsmann Roger Blum. (Bild: SRF/Oscar Alessio)

Ein Beanstander hatte etwas gegen «Jeder Rappen zählt» auf SRF einzuwenden und wandte sich deshalb an die Ombudsstelle. Dies nicht zum ersten Mal. Auf Twitter schreibt Ombudsmann Roger Blum: «Der Beanstander hat nichts begriffen, auch den eidgenössischen Solidaritätsgedanken nicht.»

Am 25. Dezember 2017 reichte eine Person die Beanstandung ein. Die Sendung «Jeder Rappen zählt» von Schweizer Radio und Fernsehen gehöre nicht zum Service public, schrieb er. Dies unter anderem, weil die Sende-Konzession durch Aggressivität und Masslosigkeit missbraucht werde. «Den letzten Batzen ihrer Sparbüchse opfern, das ist einfach nicht die Aufgabe von SRF», so der Beanstander.

Pascal Scherrer, publizistischer Leiter von Radio SRF 3, hält in der Stellungnahme in einer Vorbemerkung fest: «Herr X hat bereits mehrmals, zuletzt 2014/15 eine inhaltlich weitgehend identische generelle Beanstandung in Sachen ‹Jeder Rappen zählt› an den damaligen Ombudsmann gerichtet.» Deshalb erlaube er sich, die immer noch gültigen Antworten von damals zu verwenden. In neun Punkten nimmt Scherrer Stellung.

Harsche Worte von Roger Blum

In seiner eigenen Bewertung der Sammelaktion und der Mitwirkung von SRF schreibt Ombudsmann Roger Blum: «Sie haben offenbar nicht begriffen, dass zur Idee der Schweiz der Solidaritätsgedanke gehört.» Der Beanstander habe ferner nicht begriffen, dass dieser Solidaritätsgedanke auch zum Konzept des Service public im Medienbereich und damit zum Konzept der SRG gehöre. «Sie haben ferner nicht begriffen, dass die ‹Glückskette› ein Verbund aller Hilfswerke ist und dass kleine Hilfswerke keineswegs ausgegrenzt werden.»

Damit nicht genug. Blum massregelt den Beanstander: «Sie haben offensichtlich keines der Argumente, die Ihnen entgegengehalten wurden, geprüft, gewogen und für überzeugend befunden. Sie bringen stur immer wieder die gleichen Kritiken vor. Das ist ein eindeutiger Missbrauch der Ombudsstelle.»

Die Beanstandung unterstützt Blum nicht. (cbe)

 



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