Konkret soll Tabakwerbung nach Ansicht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) in jenen Zeitungen und Zeitschriften erlaubt bleiben, die über Abonnemente verkauft werden und deren Leserschaft zu mindestens 95 Prozent aus Erwachsenen besteht, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Im Ständerat war diese Abschwächung gescheitert (persoenlich.com berichtete).
Auch Hinweise auf Verkaufsförderung und Sponsoring sowie der Verkauf von Tabakprodukten durch mobiles Verkaufspersonal an öffentlich zugänglichen Orten, die von Minderjährigen besucht werden können, soll laut der SGK-N nicht verboten werden. Hier ist die Nationalratskommission auf der Linie des Ständerats.
Anders als die kleine Kammer will die SGK-N aber direkte, persönliche Verkaufsförderung von Zigarren und Zigarillos nicht erlauben. Solche Aktionen sollen nur an jenen Orten zugelassen werden, zu denen Minderjährige keinen Zugang haben.
«Massive Missachtung des Volkswillens»
Der Trägerverein der Initiative kritisierte diese Kommissionsentscheide in einer Mitteilung als «massive Missachtung des Volkswillens». Volk und Stände hätten in der Abstimmung vom Februar 2022 entschieden, dass Tabakwerbung, Werbung für E-Zigaretten und andere Nikotinprodukte Kinder und Jugendliche nicht erreichen dürfen, hiess es in der Mitteilung.
Entsprechend hat die Trägerschaft «kein Verständnis» dafür, dass nicht genauer definierte Ausnahmen für Werbung und Sponsoring zugelassen werden sollen, wenn Minderjährige anwesend sein können. Sponsoring solle schlicht nicht erlaubt sein, solange sich Minderjährige etwa an Festivals oder anderen Veranstaltungen auf dem Gelände aufhalten. Nur so könne der Volkswille respektiert werden.
Die Vorlage soll in der Frühjahrssession behandelt werden. Geplant ist, die neuen Bestimmungen ab 2026 in Kraft zu setzen. (sda/cbe)