GastroSuisse darf sein eigenes "Sterne-System" für die Bewertung von Hotelbetrieben einführen. Das Bundesgericht hat in letzter Instanz die Beschwerde des Schweizer Hotelier-Vereins abgewiesen, der ein Monopol für die Vergabe von Sternen beanspruchen wollte. Der Schweizer Hotelier-Verein (hotelleriesuisse, SHV) hatte die Sterne-Vergabe für die Hotelklassifikation für sich beansprucht. Der Branchenverband liess bereits 1979 entsprechende Markenzeichen eintragen. 2005 hinterlegte der Wirteverband GastroSuisse eigene Markenzeichen, die ebenfalls ein bis fünf Sterne enthalten.
Sterne sind Gemeingut
Das Handels- und anschliessend das Kassationsgericht des Kantons Zürich wiesen die dagegen erhobene Klage des Hotelier-Vereins ab und erlaubten GastroSuisse, Hotels mit seinem eigenen Sterne-System zu bewerten. Das Bundesgericht hat dies nun letztinstanzlich bestätigt und die Beschwerde des SHV abgewiesen. Mit dem Entscheid aus Lausanne steht fest, dass GastroSuisse nun mit der eigenen Sterne-Vergabe beginnen darf. Für die Dauer des bundesgerichtlichen Verfahrens war dies noch verboten worden. Das Gericht stützt in seinem Entscheid die Ansicht der Zürcher Justiz, dass die Sterne als Gemeingutzeichen nicht schutzfähig sind.
Sterne, egal von wem vergeben, würden von Kunden ohne weiteres als Hinweis auf die Qualitätsstufe eines Beherbergungsbetriebs verstanden. Alternative Zeichen mit einer ähnlichen Aussagekraft gebe es nicht. Die Verwendung von Sternen im Tourismus- und Hotelleriemarkt dürfe deshalb nicht monopolisiert werden. Daran ändere auch nichts, dass grundsätzlich jeder Betrieb gegen ein Entgeld die Marken von hotelleriesuisse verwenden könne. Anderen Marktteilnehmer dürfe es trotzdem nicht verunmöglicht werden, für die eigene Klassierung ebenfalls Sterne zu verwenden.
Das Handelsgericht habe im weiteren auch korrekt entschieden, wenn es eine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken der beiden Branchenverbände verneint habe. Erfolglos blieb schliesslich auch der Einwand des SHV, dass GastroSuisse mit seinem eigenen Bewertungssystem unlauteren Wettbewerb betreibe. Der SHV bezeichnet den Entscheid in seiner Medienmitteilung als "unverständlich" und "schädlich". Der Wirteverband GastroSuisse stehe nun in der Pflicht, konsequent unter seiner eigenen Marke aufzutreten. Sonst würden Verwechslungen drohen, welche dem Image und der Glaubwürdigkeit der ganzen Branche schaden könnten.
Zwei nationale Hotelbewertungen mit dem gleichen Symbol gebe es in keinem anderen Land Europas. Laut Pressemitteilung von Gastrosuisse soll nun umgehend damit begonnen werde, die angeschlossenen Betriebe mit Sternen zu versehen. Das Urteil sei ein Entscheid der Vernunft und liege im Interesse von Hoteliers und Gästen. In GastroSuisse sind rund 21'000 Mitglieder organisiert, rund 4000 davon Beherbergungsanbieter. Der Hotelier-Verein vertritt die Interessen von rund 3200 Hotels, Hotelketten und Restaurants. (sda)

