Feuerlauf-Event ohne juristisches Nachspiel

Goldbach - Das Strafverfahren ist eingestellt worden. Der Veranstalter muss für das Kinderspital Zürich spenden.

Der verunglückte Feuerlauf-Firmenevent auf der Zürcher Halbinsel Au hat kein juristisches Nachspiel. Die Zürcher Staatsanwalt hat das Strafverfahren gegen den Veranstalter wegen fahrlässiger Körperverletzung eingestellt.

Die Parteien hätten sich einvernehmlich geeinigt, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit. Sie bestätigte damit eine Meldung der NZZ. Diese Einigung besteht darin, dass sich der Veranstalter des «Hot Feet»-Erlebnisses bei den Verletzten entschuldigt und eine Spende an Brandopfer des Zürcher Kinderspitals leistet.

Der Goldbach-Firmenanlass hatte im Juni 2022 für einen Grosseinsatz der Sanität gesorgt: 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmer hatten sich beim Feuerlaufen die Füsse verbrannt. 13 von ihnen mussten mit schweren Verletzungen ins Spital gebracht werden (persoenlich.com berichtete). Mehrere Teilnehmende erstatteten daraufhin Strafanzeige gegen den Veranstalter.

Der Veranstalter betonte nach dem Unglück, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer technisch und mental auf den Anlass vorbereitet worden seien. Doch nicht alle hätten sich an die Instruktionen gehalten. Einige Personen seien über die Kohlen gehüpft.

Der Gang über glühende Kohlen wird als Ritual betrachtet. Richtig ausgeführt, sollte es Verletzungen wie bei diesem Anlass eigentlich gar nicht geben. Ausschlaggebend sind unter anderem die verwendete Holzart, die gelaufene Geschwindigkeit und die Tageszeit, weil es wichtig ist, beim Feuerlauf die Glut sehen zu können. (sda/cbe)