03.12.2003

AOC

Rekurs gegen "Walliser Roggenbrot abgelehnt

Einspruch erhoben hatte Coop.

Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) hat den Rekurs des Grossverteilers Coop gegen die AOC-Registrierung des Walliser Roggenbrotes abgelehnt. Coop kann den Entscheid vor Bundesgericht anfechten. Der Kanton Wallis wurde am Mittwoch von der Ablehung des Rekurses informiert, wie der kantonale Landwirtschaftsdirektor Wilhelm Schnyder vor dem Grossen Rat erklärte.

Jürg Dubs von der zuständigen Rekurskommission des EVD bestätigte gegenüber der sda den Entscheid, wollte sich aber zur Begründung nicht äussern. Nach Einschätzung von Staatsrat Wilhelm Schnyder scheint ein neuerlicher Rekurs von Coop vor Bundesgericht unwahrscheinlich, da dem Walliser Roggenbrot nicht die gleiche Bedeutung zukomme wie beispielsweise dem Raclettekäse. Zudem erinnerte Schnyder daran, dass der Grossverteiler Migros schon früher auf weitere Rekurse gegen die AOC-Registrierung des Walliser Roggenbrotes verzichtete.


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