Im Streit um die Werbeallianz Admeira von Swisscom, SRG und Ringier hat das Bundesgericht in einem Zwischenentscheid verfügt, dass die sich wehrenden Medienunternehmen vorläufig keine Akteneinsicht erhalten. Laut einem Artikel der NZZ gilt das so lange, bis das Lausanner Gericht in der Streitsache entschieden hat.
Strittig ist die Frage, ob die privaten Medienhäuser des Verbandes Schweizer Medien - allen voran Tamedia, aber auch AZ Medien, 3 Plus Group und Pro Sieben Puls 8 TV - überhaupt Parteistellung erhalten.
Das Bundesverwaltungsgericht als Vorinstanz war zum Schluss gekommen, dass den Beschwerdeführern Parteistellung einzuräumen sei (persoenlich.com berichtete).
Details lesen Sie im Bericht der NZZ vom Freitag. (nzz/eh)