23.11.2023

Presserat

20 Minuten und Blick kassieren Rügen

Das Gratismedium verletzte die Pflicht zur Wahrheitssuche, die Anhörungspflicht und die Privatsphäre. Die Ringier-Redaktion wurde wegen der Verletzung der Wahrheits- und Berichtigungspflicht gerügt.
Presserat: 20 Minuten und Blick kassieren Rügen
Ein Mikrofon liegt in der Redaktion von 20 Minuten. (Bild: Keystone/Laura Zimmermann)

20 Minuten gab Falschinformationen, die in spanischen Medien veröffentlicht worden waren, ungeprüft weiter, wie der Presserat am Donnerstag mitteilte. Das Medium berichtete am 10. Juni 2022 über einen Einsatz der Neuenburger Polizei im Haus einer spanischen Staatsbürgerin, die ihre beiden Kinder gegen den Willen des Vaters in die Schweiz gebracht haben soll.

Andere Medien stellten den Fall anders dar

Die Redaktion hätte diese Information verifizieren müssen, insbesondere bei den Schweizer Behörden, schrieb der Presserat. Andere Medien hätten den Fall zeitgleich ganz anders dargestellt.

Weiter hätte die Redaktion laut Presserat aufgrund der Schwere der Vorwürfe die Meinung der Mutter einholen müssen. 20 Minuten habe zudem die Privatsphäre der Mutter verletzt, in dem ihre vollständige Identität mit Bild veröffentlicht wurde. Dafür habe 20 Minuten keinen «relevanten Grund» gehabt, so der Presserat.

Mit der Veröffentlichung des Bildes ist laut Presserat auch noch die besondere Schutzpflicht von Kindern verletzt worden – auch wenn diese nur verschwommen zu sehen waren.

«Atom-Gau» leitet in die Irre

Blick verletzte den Journalistenkodex laut Presserat im Artikel «Weltweiter Ausstieg vom Atomausstieg» vom 13. März 2023. Darin hatte das Medium im Zusammenhang mit der Nuklearkatastrophe im japanischen Fukushima geschrieben, dass wegen eines «Atom-Gau» 20'000 Menschen gestorben sind. Richtig sei jedoch, dass die Menschen wegen des vom Tohoku-Erdbeben ausgelösten Tsunamis gestorben seien.

Bei einem Ereignis, das weltweit derart für Schlagzeilen sorgte, ist Präzision zwingend, schrieb der Presserat. Bei so wichtigen wie umstrittenen Themen müssten die Fakten stimmen. Das sei wichtig für den Artikel selbst und die gesamte Diskussion.

Weiter rügte der Presserat den Blick, weil das Medium im Artikel in der Print-Ausgabe kein Korrigendum veröffentlicht hatte. Blick hatte den Fehler zwar nach wenigen Stunden bemerkt und online korrigiert, auf eine Korrektur in der Papierzeitung verzichtete er aber. Das wäre zwingend gewesen, so der Presserat.

Kritisierte Lehrerin wurde nicht angehört

Zum Teil gutgeheissen hat der Presserat eine Beschwerde gegen zwei französisch geschriebene Artikel im Blick und in der Tribune de Genève vom 18. Mai 2022. Darin war die Rede von einer Genfer Lehrerin, die nach einem Jahr Suspension wieder eingestellt wurde. Angeblich hatte sie in der Klasse einen Nazi-Gruss gemacht.

Der Presserat kritisierte, dass die Lehrerin im Artikel nicht zu Wort kam. Die Medien hätten die Lehrerin mit den schweren Vorwürfen der Nazi-Sympathie konfrontieren müssen. Weiter seien die im Artikel dargelegten Fakten nicht ausreichend mit mehreren Quellen belegt worden, hiess es.

Jedoch wurde die Privatsphäre der Lehrerin entgegen der Beschwerde laut Presserat respektiert. Erwähnt worden sei nur der Name der Schule und das Datum ihrer Rückkehr in den Unterricht. (sda/nil)


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