04.07.2026

UBI

AfD-Beitrag der «Tagesschau» gerügt

Der SVP-Nationalrat Thomas Matter erhält auch vor der unabhängigen Beschwerdeinstanz recht. Der Beitrag zu den AfD-Protesten wurde als einseitig befunden.
UBI: AfD-Beitrag der «Tagesschau» gerügt
Die Anmoderation, der Filmbericht und die Einschätzung der Korrespondentin informierten laut UBI einseitig zu Lasten der AfD. (Bild: Screenshot/SRF-Tagesschau)

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz von Radio und Fernsehen (UBI) hat die Beschwerde des SVP-Nationalrats Thomas Matter gegen einen Beitrag der SRF-«Tagesschau» gutgeheissen. Die Berichterstattung über Proteste gegen die AfD im deutschen Giessen wurde als einseitig zu Lasten der rechtspopulistischen Partei kritisiert.

Die Beschwerde sei knapp mit fünf zu vier Stimmen gutgeheissen worden, teilte die UBI am Freitag mit. Konkret ging es um einen Beitrag in der Hauptausgabe der «Tagesschau» vom 29. November des vergangenen Jahres zur Neugründung der AfD-Jugendorganisation im deutschen Giessen. Diese sorgte für enorme Proteste mit Tausenden Teilnehmenden. 

Matter hatte moniert, dass die AfD darin einseitig negativ dargestellt und gewaltvolle Proteste aus dem linken bis linksextremen Lager als «bunt und friedlich» beschrieben worden seien. Zudem kritisierte er die Einschätzung der Deutschland-Korrespondentin von SRF, welche von der Präsenz einer «wehrhaften Demokratie» sprach.

Ombudsstelle hatte auch gerügt

Die UBI kam zum Schluss, dass die Anmoderation, der Filmbericht und die Einschätzung der Korrespondentin durchgehend einseitig zu Lasten der AfD informierten. Dies habe die freie Meinungsbildung des Publikums verunmöglicht.

Im Dezember hatte Matter bereits eine Beschwerde bei der SRG-Ombudsstelle eingereicht (persoenlich.com berichtete). Diese kam im Januar zum Schluss, dass das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt worden war. Zur Erinnerung: Die Diskussion fand im Vorfeld der Abstimmung zur SRG-Initiative statt, die die SVP lanciert hatte, um das Budget des öffentlich-rechtlichen Medienunternehmens deutlich zu kürzen. Die Initiative wurde am 8. März klar abgelehnt.

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Ihre Entscheide können beim Bundesgericht angefochten werden. (spo/sda)


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