Die Akkreditierung von Medienschaffenden im Bundeshaus wird modernisiert. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Bundeskanzlei beauftragt, die aus dem Jahr 1991 stammende Verordnung an die neuen Rahmenbedingungen anzupassen. Die Akkreditierungsverordnung will eine rasche und kontinuierliche Information der Öffentlichkeit über die Bundespolitik ermöglichen. Sie definiert den Zugang von Medienschaffenden zu den Informationsräumen des Bundes.
In den letzten Jahren haben sich die Medienlandschaft und die Arbeitsbedingungen der Bundeshaus-Journalisten verändert. So wurde das neue Medienzentrum Bundeshaus in Betrieb genommen. Der Zutritt zum Parlamentsgebäude und zu den Bundeshäusern wurde aus Sicherheitgründen erschwert.

