Wenn ein Journalist schwere Vorwürfe gegen eine Person erhebt, muss er diese Person kontaktieren und anhören. Die Zeitung Le Matin hat diese Pflicht mit einem am 9. August 2004 erschienenen Artikel verletzt, stellt der Presserat fest. In Zeitungsbericht ging es um den Streit eines Ehepaares mit den Nachbarn wegen dem ständigen Gebelle und dem Drohverhalten seiner Hunde. Das Paar wandte sich an den Presserat; es warf der Zeitung insbesondere vor, es vor der Veröffentlichung des Artikels nicht kontaktiert zu haben.
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