Anwalt zieht Beschwerde gegen «Arena» weiter

SRF - Emrah Erken bereitet einem Bericht zufolge eine Beschwerde bei der UBI gegen die Politsendung vor. Erst kürzlich befand die SRG-Ombudsstelle, dass die «SRF»-Arena mit Thomas Aeschi «sachgerecht» gewesen war.

Eigentlich schien der Fall geklärt, hat die Ombudsstelle von Schweizer Radio und Fernsehen SRF doch alle 46 Beanstandungen gegen die «Arena» zum Ukrainekrieg mit SVP-Fraktionspräsident Thomas Aeschi zurückgewiesen – und die Sendung als «sachgerecht» bewertet (personelich.com berichtete). Doch nun muss sich die Unabhängige Beschwerdeinstanz von Radio und Fernsehen (UBI) mit dem Fall beschäftigen. Grund: Der Rechtsanwalt Emrah Erken hat gemäss einem Bericht von 20 Minuten beschlossen, den Enstcheid der Ombudsstelle weiterzuziehen.

Erken beanstandet die «1:1-Situation» zwischen SRF-Moderator Sandro Brotz und Aeschi, die den «Charakter einer Gerichtsverhandlung» gehabt habe. Zudem sieht er verfassungs- und medienrechtliche Probleme. Der Anwalt fügt an, dass Aeschis Aussagen im Nationalrat nicht strafrechtlich verfolgt werden könnten – wegen der «absoluten Immunität», die Verfassungsrang habe. Zudem sei es selbst Gerichten nicht möglich, in diesem Bereich Recht zu sprechen. Brotz habe eine «Ersatzgerichtssprechung» vorgenommen und damit die «Verfassung ausgehebelt» – das stehe einer Fernsehsendung nicht zu, so Erken weiter im Artikel. 

Es handle sich bei der Beschwerde nicht um eine «SVP- oder Aeschi-nahe Aktion», lässt sich der Anwalt von 20 Minuten zitieren: «Ziel ist, dass die UBI feststellt, dass der Ablauf der betreffenden Arena-Sendung – besonders das ‹Gerichtsverfahren› – rechtlich nicht korrekt war.» Gemäss dem Pendlermedium ist die SVP in der Tat nicht beteiligt bei dieser Beschwerde. Allerdings hatte die Partei in einer Medienmitteilung den Entscheid der SRG-Ombudsstelle als «inakzeptabel» taxiert, der «Arena»-Sendung Sachgerechtigkeit zu attestieren. (tim)