15.12.2000

Aussereheliche Vaterschaft ist Privatsache

Presserat rügt Blick und SonntagsBlick.

Eine aussereheliche Vaterschaft gehört als Teil des Intimlebens zur geschützten Privatsphäre eines Menschens. Das öffentliche Interesse am Privatleben von Prominenten verlangt nicht zwingend, dass eine solche Vaterschaft bekannt gemacht wird. Ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Berichterstattung über eine die Intimsphäre betreffende Tatsache ist bei Personen des öffentlichen Lebens insbesondere dann zu verneinen, wenn dieser Tatsache keine besondere Bedeutung für die Position des Betroffenen in der Öffentlichkeit zukommt. Zu diesen Schlüssen ist der Schweizer Presserat in einer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme gelangt.

Im Juli 2000 berichteten Blick und SonntagsBlick an drei aufeinanderfolgenden Tagen in grösseren Beiträgen über die 28 Jahre zurückliegende uneheliche Vaterschaft des Schauspielers Jörg Schneider, die Ende 1999 gerichtlich festgestellt worden war. Der Betroffene wandte sich in der Folge an den Presserat und machte eine Verletzung seiner Privatsphäre sowie Verstösse gegen die Wahrheitspflicht und das Fairnessprinzip geltend. Blick und SonntagsBlick wiesen die Vorwürfe als unbegründet zurück.


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