Die Sendung "10 vor 10" hat sich mit ihrem Beitrag über eine Medienkonferenz von vermummten WEF-Gegnern nicht zu deren Sprachrohr gemacht. Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat zwei Beschwerden abgewiesen. Die Beschwerdeführer hatten moniert, dass Vermummten die Gelegenheit geboten worden sei, öffentlich zu Gewalttaten und zu einer unbewilligten Demonstration aufzurufen. Der am 15. Januar ausgestrahlte Beitrag habe die innere Sicherheit der Schweiz gefährdet.
Die UBI hat die Beschwerden jedoch einstimmig abgewiesen, wie sie am Donnerstag mitteilte. In ihrer Begründung verweist sie auf die Ausgewogenheit des Beitrages, der auch Statements von Behörden und Archiv-Bilder enthielt. Das Publikum habe sich eine eigene Meinung bilden können. Die Existenz von gewalttätigen WEF-Gegnern stelle eine Realität dar, hält die UBI fest. Mit dem Beitrag habe sich das Nachrichtenmagazin nicht zum Sprachrohr der Vermummten gemacht. Angesichts deren ersten offiziellen Medienkonferenz habe ein Informationsinteresse bestanden.
Da die angekündigten Demonstrationen mehrmals als illegal bezeichnet worden seien, könne der Beitrag als Warnung verstanden werden. Er habe ausserdem die Statements der Behörden über die vorgesehenen Massnahmen veranschaulicht. Den Beschwerdeführern hält die UBI zugute, dass es "10 vor 10" verpasst habe, Hintergrundinformationen zu militanten WEF-Gegnern zu verbreiten. So hätten die Vermummten mit kritischen Fragen über den Sinn von Gewalt konfrontiert werden können. Dieser Mangel beeinflusse den Gesamteinruck aber nicht wesentlich. (sda)

