Werden in Medienbeiträgen schwere Vorwürfe erhoben, müssen die Betroffenen nicht in jedem Fall angehört werden. Nicht zwingend ist die Anhörung, wenn sich Vorwürfe nicht gegen eine bestimmte natürliche oder juristische Person richten.
Mit dieser Begründung wies der Schweizer Presserat laut einer Mitteilung vom Dienstag eine Beschwerde gegen die "Rundschau" von SF DRS ab. Der beanstandete Beitrag wurde im Januar ausgestrahlt und befasste sich mit unterschiedlichen Löhnen für teilzeit- und festangestellte Mitarbeiter der Migros im Verteilzentrum Suhr AG. Im Bericht zeigte die "Rundschau" gemäss der Mitteilung des Presserates eine Sequenz, in der Gewerschaftsvertreter im Gespräch untereinander die Personalverleiher als "Sklaventreiber" bezeichneten. Der Verband der Personaldienstleister rügte deswegen vor dem Presserat, dass die Anhörungspflicht verletzt worden sei.

