16.03.2001

Beschwerde gegen Tages-Anzeiger vom Presserat abgelehnt

Hugo Stamm musste Quelle nicht offenlegen.

Der Schweizer Presserat kommt zum Schluss, dass Journalisten ihre Quellen nicht offenlegen müssen, wenn die von den Vorwürfen eines Informanten Betroffenen auch ohne Kenntnis über dessen Identität dazu Stellung nehmen können. Der Presserat schreibt in einer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme weiter, dass der Quellenschutz in solchen Fällen der Verpflichtung zur vollständigen Offenlegung der Quellen vorgehe. Umso mehr gelte dies, wenn der Informant bei einer Preisgabe seiner Identität mit ernstzunehmenden Nachteilen rechnen müsste.



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