Der Presserat hat eine Beschwerde der "Association des usagers des médias dEurope" gegen die Tribune de Genève abgewiesen. Die Beschwerdeführer hatten angeführt, dass die Redaktorin eines Artikels über eine Anti-Folter-Aktivistin ihr persönliches Engagement in der Bekämpfung der Folter nicht deklariert habe.
Nach Meinung der Beschwerdeführerin bedient sich die im Artikel positiv dargestellte Radhia Nasraoui in ihrem Kampf gegen die Folter in Indonesien auch Methoden, die unpazifistische Reaktionen seitens der Foltergegner auslösen. Entsprechende Agenturberichte hätten im Artikel der Tribune berücksichtigt werden müssen, so die Argumentation der Beschwerdeführer.

