05.09.2007

Facts

Beschwerde von Pensionskassenmanager abgewiesen

Erneute Anhörung Betroffener nicht immer zwingend.

Betroffene müssen nicht jedesmal neu angehört werden, wenn gegen sie erhobene schwere Vorwürfe wieder publiziert werden. Dies hält der Schweizer Presserat in seiner Stellungnahme zu einer Beschwerde gegen das Magazin Facts fest.

Ausgangspunkt waren zwei Artikel im Nachrichtenmagazin Facts über das umstrittene Geschäftsgebaren von Pensionkassenmanagern. Diese waren Ende August und Anfang September 2006 publiziert worden. Ein im Artikel genannter ehemaliger Pensionskassenmanager gelangte daraufhin mit einer Beschwerde an den Presserat.

Diese wurde vom Selbstkontrollorgan der Schweizer Presse jedoch in allen Punkten zurückgewiesen, wie der Presserat am Dienstag mitteilte. In seiner Begründung weist der Presserat unter anderem darauf hin, dass Betroffene zu schweren Vorwürfen angehört werden müssten. Im Falle der beiden Artikel war dies jedoch nicht der Fall.

Dieses berufsethische Prinzip werde allerdings überspannt, würde man bei jeder neuen Erwähnung publizierter Vorwürfe eine erneute Anhörung des Betroffenen als zwingend erachten, schreibt der Presserat. Dies gelte insbesondere, wenn die bereits veröffentlichten Vorwürfe in Form einer kurzen Rückblende gerafft dargestellt würden.


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