30.03.2023

UBI

Beschwerden gegen RTS gutgeheissen

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen hat weiter eine Beschwerde von Sunrise gegen SRF abgewiesen. Ein kritischer Beitrag in der Sendung «Kassensturz» zu einem Angebot von Sunrise hatte das Sachgerechtigkeitsgebot nicht verletzt.
UBI: Beschwerden gegen RTS gutgeheissen
Wurde von der UBI gerügt: Radio Télévision Suisse. (Bild: Keystone/Martial Trezzini)

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen hat weiter eine Beschwerde von Sunrise gegen SRF abgewiesen. Ein kritischer Beitrag in der Sendung «Kassensturz» zu einem Angebot von Sunrise hatte das Sachgerechtigkeitsgebot nicht verletzt.

Zwei Beschwerden gegen das Westschweizer Radio und Fernsehen (RTS) sind von der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) gutgeheissen worden. RTS hatte in zwei Publikationen über die Arbeitsbedingungen beim konzessionierten Genfer Lokalradio Radio Cité die journalistische Sorgfaltspflicht verletzt, wie die UBI am Donnerstag mitteilte.

In den Radio- und Online-Publikationen ging es namentlich um gravierende Vorwürfe von Mitarbeitenden, die Untersuchungen beim zuständigen kantonalen Arbeitsinspektorat und beim Bundesamt für Kommunikation auslösten.

In der Beratung der UBI stand die Frage im Zentrum, ob das Radio beziehungsweise die Direktorin mit allen Vorwürfen konfrontiert worden und deren Standpunkt angemessen zum Ausdruck gekommen sei. Eine Mehrheit der Kommission befand, dass dies nicht der Fall gewesen sei. Die Redaktion hatte demnach journalistische Sorgfaltspflichten, namentlich das Sachgerechtigkeitsgebot, verletzt. Die UBI hiess die Beschwerden jeweils mit fünf zu drei Stimmen gut.

Staumeldungen sind ausgewogen

Eine Beschwerde des Telekomunternehmens Sunrise gegen das Deutschschweizer Radio und Fernsehen (SRF) wurde von der UBI hingegen abgewiesen. Ein kritischer Beitrag im Konsumentenmagazin «Kassensturz» zur Bewerbung eines Angebot von Sunrise hatte das Sachgerechtigkeitsgebot nicht verletzt. Das Unternehmen machte geltend, dass eine wesentliche Information zum thematisierten Angebot nicht erwähnt worden sei. Das SRF berief sich dabei auf eine Stellungnahme des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco).

Die UBI kam aber zum Schluss, dass es für die Gewährleistung der freien Meinungsbildung nicht notwendig gewesen sei, mehr Informationen zum Angebot zu vermitteln. Die Beschwerde wurde mit vier zu drei Stimmen abgewiesen.

Auch wurde eine Beschwerde gegen die Verkehrsinformation von Radio SRF abgewiesen. Die Beschwerde bemängelte eine einseitige Fokussierung auf den Strassenverkehr sowie auf Staumeldungen, und damit eine unausgewogene Berichterstattung. Die Popularbeschwerde wies auch auf eine mutmassliche Diskriminierung des grossen Teils des «umwelt- und klimabewussten Publikums» hin.

Die UBI kam jedoch zum Schluss, dass weder eine Verletzung des Vielfaltsgebots noch eine Diskriminierung vorgelegen hatte. Die Stelle wies die Beschwerde einstimmig ab. Sie wies auf das besondere Format der Verkehrsmeldungen von SRF hin. (sda/cbe)



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