15.07.2021

Presserat

Blick und 20 Minuten verletzen Privatsphäre

Ausserdem wird Prime News gerügt. Eine Beschwerde gegen die Basler Zeitung wurde teilweise gutgeheissen.
Presserat: Blick und 20 Minuten verletzen Privatsphäre
Der Presserat heisst je eine Beschwerde gegen 20 Minuten und Blick gut. Beide Medien berichteten über ein Tötungsdelikt in Buchs SG. (Bild: Keystone/Dominic Steinmann)

Der Presserat hat die Onlineplattformen von Blick und 20 Minuten wegen Verletzung der Privatsphäre und identifizierender Berichterstattung gerügt. Hintergrund ist die Berichterstattung über ein Tötungsdelikt: In Buchs SG hatte ein Mann mutmasslich seine Partnerin umgebracht.

Die beiden Onlinemedien hatten Bilder des Ortes publiziert, an dem das Delikt begangen worden war. Darauf war das Gebäude zu sehen, in dessen erstem Stock sich die Wohnung des Paares befand. Der Presserat hiess eine Beschwerde gut, wie er am Donnerstag mitteilte. Eingereicht hatte diese Beschwerde der Verein Fairmedia (persoenlich.com berichtete).

Beide Medien machten zudem publik, dass der Mann in der darunter liegenden Pizzeria arbeitete, und nannten die Strasse. Dadurch sei der Wohn- und Arbeitsort des Mannes für Dritte rasch zu erkennen gewesen. Deshalb handle es sich in diesem Fall um identifizierende Berichterstattung.

Mit der Berichterstattung ist gemäss Presserat auch die Privatsphäre des Paares verletzt worden. Der Blick habe eine Aufnahme durch die verglaste Eingangstüre des Deliktorts veröffentlicht. Auf dem abgebildeten Flur seien private Gegenstände zu sehen gewesen.

Balkon ist Privatsphäre

20 Minuten habe ein Foto des Balkons veröffentlicht, der von der Strasse aus nicht einsehbar sei. In beiden Fällen kam der Presserat zum Schluss, dass sowohl der Eingangsbereich als auch der Balkon zum Privatbereich der Betroffenen gehörten. In beiden Fällen hätte es deshalb eine Einwilligung gebraucht.

Die Argumentation von 20 Minuten, in bestimmten Kontexten sei es zulässig, das Wohnhaus von Verdächtigen eines Femizides zu zeigen, ist für den Presserat eine «reine Schutzbehauptung». In der Berichterstattung werde weder der Begriff des Femizids erwähnt noch das Phänomen erklärt oder vertieft.

Der Vorwurf «Judenhass» ist wahrheitswidrig

Der Schweizer Presserat hat weiter eine Beschwerde gegen das Basler Onlinemedium Prime News gutgeheissen und dieses gerügt. Das Portal hatte die BDS-Bewegung als antisemitisch bezeichnet; BDS steht für Boykott, Desinvestition, Sanktionen gegen Israel. Und einen Zusatztext so getitelt: «Dafür steht BDS: Alter Judenhass in neuen Schläuchen». Hier brachte der Journalist das Verhalten der BDS mit der Judenverfolgung durch die Nationalsozialisten und dem Kaufboykott gegen Jüdinnen und Juden im Dritten Reich in Verbindung.

Dagegen erhob ein Mitglied von BDS Beschwerde: Die Bewegung als antisemitisch zu bezeichnen sei falsch. Insbesondere sei der Konsumboykott der BDS nicht mit dem Judenboykott durch die Nazis vergleichbar.

Der Presserat entschied nun, dass Prime News das Wahrheitsgebot des Journalistenkodex verletzt hat. Einerseits weil der Artikel wahrheitswidrig Parallelen zwischen dem Judenhass der Nazis und den Aktivitäten der BDS zog. Dann aber auch, weil der Journalist es versäumte, den schweren Vorwurf des Antisemitismus durch gewichtige Gegenstimmen von Experten und Institutionen zu relativieren.

Nicht zu klären hatte der Presserat, ob die BDS nun antisemitisch ist oder nicht. Das Gremium hatte nur zu beurteilen, ob der Journalist wahrheitsgetreu über die BDS sowie deren Haltung und Ziele berichtet hat.

Den Angeschossenen nicht angehört

Der Presserat heisst zudem eine Beschwerde des reformierten Kurators Markus Fricker gegenüber der Basler Zeitung (BaZ) teilweise gut. Die BaZ hatte am 26. August 2020 den Artikel «Das orchestrierte Kirchentheater des Kurators» publiziert. Darin wurden schwere Vorwürfe gegen den von der Reformierten Landeskirche Baselland eingesetzten Mediator Fricker erhoben. Fricker habe aktiv auf die Absetzung von Pfarrer Nico Rubeli hingewirkt, die Ersatzwahl der Kirchenpflege verhindert, die Meinungsbildung in der Kirchgemeinde Biel-Benken manipuliert und könne als «Lohn» sein Kurator-Amt bis mindestens Ende 2020 ausüben.

Zu diesen Vorwürfen hätte die Redaktion Fricker anhören und Stellung nehmen lassen müssen. Weil sie das unterliess, rügt der Presserat die BaZ wegen Verletzung der Anhörungspflicht des Journalistenkodex, wie es in einer Mitteilung vom Donnerstag heisst.

Nicht verletzt hat die Basler Zeitung hingegen die Wahrheitspflicht gemäss Kodex. Zwar ist der Bericht recht polemisch und lässt an einigen Stellen offen, welche Quellen seine Aussagen stützen. Doch dürfen Medienberichte laut Presserat auch einseitige Parteidarstellungen wiedergeben, weil sie damit dem Interesse der Öffentlichkeit an kontroversen Informationen dienen, gerade bei Konflikten. Der BaZ-Artikel basiert auf Eindrücken des Journalisten von der Versammlung der Kirchgemeinde am 15. August 2020 und auf Recherchen. (sda/pd/cbe)



Kommentar wird gesendet...

Kommentare

  • Thomas Baumann, 23.07.2021 14:40 Uhr
    Der Presserat versucht zwischen Antisemitismus und "Judenhass" zu unterscheiden. Denn der Artikel in Prime News führt explizit Belege für den Vorwurf des Antisemitismus auf - und genügt somit der langjährigen Praxis des Presserats, dass es ausreiche, die Fakten, die einer Beurteilung zugrunde liegen, zu nennen. Und damit basta. Indem der Presserat "Judenhass" zu Hass verkürzt und Hass als "besonders stark ausgeprägte Form von Rassismus" bezeichnet, also Antisemitismus als Teil des heute inflationär und schon beinahe beliebig benutzten Rassismusvorwurfs macht, verharmlost er letztlich den Antisemitismus. Und dies nur, um den eigenen Gesinnungsgenossen einen Gefallen zu tun. Wenn der Presserat so weiter macht, dann wird er eines Tages noch dekretieren, dass "Mein Kampf" differenziert betrachtet werden müsse, weil das Buch schliesslich auch Stellen aufweise, die nicht direkt antisemitisch seien... Presserat, quo vadis? Seit die Linksaussen-Journalistin Susan Boos die Zügel übernommen hat, wird es immer schlimmer mit dem Presserat.
Kommentarfunktion wurde geschlossen

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Zum Seitenanfang20240419