15.06.2000

Blocher und SonntagsBlick sollen sich gütlich einigen

Das hat überraschenderweise das Zürcher Obergericht vorgeschlagen.

"Blocher: Den Juden geht es nur ums Geld", lautete die Schlagzeile im SonntagsBlick vom 2. März 1997 zu einer Rede von Nationalrat Christoph Blocher in Zürich-Oerlikon. Worauf Blocher den damaligen SoBli-Chefredaktor Dieter Mittler auf Ehrverletzung verklagte und 10'000 Franken Genugtuung verlangte, zahlbar an das IKRK. Mittler wurde jedoch im Dezember 1998 vom Zürcher Bezirksgericht freigesprochen, obwohl dieses die Ehrverletzung grundsätzlich als erwiesen ansah. Die Schlagzeile sei aber "mit dem Inhalt und der Ausrichtung der Rede kongruent". Die erste Instanz richtete denn auch harte Worte gegen Blocher. So warf sie ihm ein intolerantes und enges nationalistisches Geschichtsverständnis sowie ein wenig freundliches Menschenbild vor. Blocher focht das Urteil an.

"Blocher: Den Juden geht es nur ums Geld", lautete die Schlagzeile im SonntagsBlick vom 2. März 1997 zu einer Rede von Nationalrat Christoph Blocher in Zürich-Oerlikon. Worauf Blocher den damaligen SoBli-Chefredaktor Dieter Mittler auf Ehrverletzung verklagte und 10'000 Franken Genugtuung verlangte, zahlbar an das IKRK. Mittler wurde jedoch im Dezember 1998 vom Zürcher Bezirksgericht freigesprochen, obwohl dieses die Ehrverletzung grundsätzlich als erwiesen ansah. Die Schlagzeile sei aber "mit dem Inhalt und der Ausrichtung der Rede kongruent". Die erste Instanz richtete denn auch harte Worte gegen Blocher. So warf sie ihm ein intolerantes und enges nationalistisches Geschichtsverständnis sowie ein wenig freundliches Menschenbild vor. Blocher focht das Urteil an.



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