Die Luzerner Journalistin Jana Avanzini und das Online-Portal «Zentralplus» akzeptieren im sogenannten Fall Gundula die Busse wegen Hausfriedensbruch nicht und gelangen ans Kantonsgericht (persoenlich.com berichtete). Nun meldete sich der Liegenschaftsbesitzer von Bodum Invest über seinen Anwalt an die Medien.
«Jørgen Bodum und sein Unternehmen bedauern und erachten es als Effekthascherei, wenn sich die beschuldigte Journalistin nun mit einer selektiven beziehungsweise subjektiven Darstellung über die Medien als Opfer darstellen will», heisst es in der Stellungnahme. Die Medienfreiheit sei auch mit einem Schuldspruch der Journalistin weiterhin «absolut gewährleistet». Alles Wesentliche sei im Zeitpunkt ihres «für die Öffentlichkeit nicht relevanten Erlebnisberichts» auf «Zentralplus» bereits veröffentlicht. «Das Kantonsgericht hat zudem in einem anderen Fall betreffend Gundula bereits entschieden, dass die Öffentlichkeit damals nicht habe davon ausgehen können, dass die Hausbesetzung geduldet werde.» Von der Beschuldigten, die gemäss eigenen Angaben selber Hauseigentümerin sei, hätte erwartet werden dürfen, dass sie fremdes und umzäuntes Grundeigentum respektiere.
Die Gruppe «Gundula» hatte im April 2016 eine seit zwei Jahren leerstehende Villa an der Obergrundstrasse in Luzern besetzt, die der Bodum Invest gehörte. Die 32-jährige Theaterwissenschafterin und Journalistin Avanzini hielt sich am Abend des 20. April mehrere Stunden im besetzten Haus auf, weil sie für «Zentralplus» eine Reportage schreiben wollte.
Sie wurde deswegen vom Luzerner Bezirksgericht zu einer Busse von 500 Franken verurteilt. Daneben muss sie die Gerichtskosten von fast 1800 Franken tragen und der Privatklägerin – der Bodum Invest – eine Anwaltskostenentschädigung von 3000 Franken bezahlen (persoenlich.com berichtete). (pd/sda/cbe)